Gewindefedern KW - Nur Freigabe für GTI/GTD?!

    • Gewindefedern KW - Nur Freigabe für GTI/GTD?!

      Hallo zusammen,

      ich habe folgendes "Problem" bei der mich auch die Suche nicht weiter gebracht hat.
      Es gibt von KW einen Gewindefedernsatz für den Golf 7 (GTI/GTD) jedoch nicht für den normalen Golf 7.
      Aus dem zugehörigen Teilegutachten geht diese Einschränkung jedoch nicht hervor.
      Hier wird eine max. Achslast von 1100kg für VA/HA angegeben. Das würde bei mir passen obwohl ich keinen GTD besitze.
      Ebenfalls ist die passende Typengenehmigung (Zeile K im Fahrzeugschein) im Gutachten enthalten.

      Die Aussage von KW ist jetzt, dass es ausschließlich (unabhängig vom Gutachten) eine Freigabe für den GTI/GTD gibt.
      Der Einbau in einen normalen Golf erfolgt auf eigene Verantwortung und es wird keine Garantie seitens KW übernommen.

      Nun wäre die Frage, hat dennoch jemand solche Gewindefedern im Golf 7 (2.0 TDI) verbaut?
      Welche Gründe könnte an dieser Stelle KW haben eine Freigabe zu verweigern?

      Vielen Dank!

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    • Jens_GVII schrieb:

      Keiner eine Idee oder sowas verbaut? ||
      Ist leicht erklärt, der KW-Gewindefedern Kit für den Golf 7 (also nicht Variant) beinhaltet eine sehr kurze progressive Hinterachsfeder mit 265 mm, mit dem HA-Einsteller ergibt dies eine Gesamtlänge von 278 mm in tiefer Stellung. Dies reicht beim GTI, GTD, Cupra usw. völlig aus, da diese Modelle werksseitig alle eine Tieferlegung besitzen. Somit auch kürzere Dämpfer (Sportdämper) und somit auch um 10 mm weniger Ausfederweg haben. Die HA-Feder bleibt somit auch in tiefster Stellung spielfrei. Bei einem normalen 150 PS 2.0 TDI wäre dies nur dann der Fall, wenn auch dieser mit einer werksseitigen Tieferlegung (sprich kürzere Sportdämpfer) ausgeliefert wurde. Eine Einzelabnahme ist beim TÜV sicher möglich, es muss allerdings der Wert für den HA-Versteller neu festgelegt werden. Aktuell wird beim G7 GTD ein Wert von 13 bis 23 mm angeben, ob dieser Wert bei einem 2.0 TDI mit Standardfahrwerk angewendet werden kann ist zweifelhaft. Ich habe bereits die H&R Gewindefedern in einem normalen 2.0 TDI (also ohne Sportdämpfer verbaut), hier waren die HA-Federn in der tiefsten Einstellung immer noch Spielfrei, die H&R Federn sind allerdings auch um 5 mm länger und das kleinste Einstellmaß ist auch höher als bei den KW-Gewindefedern.
    • Danke für Eure Infos.
      Da ich nicht vor habe die Federn komplett (den TÜV geprüften und legalen Verstellbereich auszunutzen) runter zu drehen sollte das also gehen.

      @G7kult: Wo hast Du denn diese Werte her bzw. kommst darauf das diese neu festzulegen sind? Das mit dem Serienmäßigen Sportfahrwerk klingt logisch. Aber auch dazu konnte ich im Gutachten keinen Hinweis finden. Sprich dort müssten PR-Nummer oder ein Hinweis dazu vermerkt sein.

      Wie @koenigdom bereits geschrieben hat, gibt es keine Einschränkungen im Gutachten welche darauf dauten das die Federn nur für den GTI/GTD sind.

    • Jens_GVII schrieb:

      Danke für Eure Infos.
      Da ich nicht vor habe die Federn komplett (den TÜV geprüften und legalen Verstellbereich auszunutzen) runter zu drehen sollte das also gehen.

      @G7kult: Wo hast Du denn diese Werte her bzw. kommst darauf das diese neu festzulegen sind? Das mit dem Serienmäßigen Sportfahrwerk klingt logisch. Aber auch dazu konnte ich im Gutachten keinen Hinweis finden. Sprich dort müssten PR-Nummer oder ein Hinweis dazu vermerkt sein.
      Deine Anfrage war ja auch "warum keine Freigabe von KW". Wie soll KW wissen das du den maximalen Bereich nicht ausnutzen willst. Mir stellt sich auch die Frage, warum überhaupt Gewindefedern, wenn du ohnedies mit Sportfedern von H&R oder Eibach die gewünschte Tieferlegung erreichst. Die Höheneinstellung bei den Gewindefedern ist ja doch eher etwas umständlich.
    • G7kult schrieb:

      Deine Anfrage war ja auch "warum keine Freigabe von KW". Wie soll KW wissen das du den maximalen Bereich nicht ausnutzen willst. Mir stellt sich auch die Frage, warum überhaupt Gewindefedern, wenn du ohnedies mit Sportfedern von H&R oder Eibach die gewünschte Tieferlegung erreichst. Die Höheneinstellung bei den Gewindefedern ist ja doch eher etwas umständlich.
      Aktuell gibt KW als tiefste Einstellung (GTI, GTD) bei der Gewindehülse 13 mm an, somit würde bei einem Golf mit Mehrlenkerachse ohne werkseitigem Sportfahrwerk ein Wert mit 20 mm (also +7 mm) bereits ausreichen um die Feder spielfrei zu halten. Ob sich das auch auf Dauer halten lässt ist eine andere Frage, denn progressive Federn neigen zur Setzung. Also einfach mal beim TÜV vorfahren und nachfragen.
    • G7kult schrieb:

      Jens_GVII schrieb:

      Danke für Eure Infos.
      Da ich nicht vor habe die Federn komplett (den TÜV geprüften und legalen Verstellbereich auszunutzen) runter zu drehen sollte das also gehen.

      @G7kult: Wo hast Du denn diese Werte her bzw. kommst darauf das diese neu festzulegen sind? Das mit dem Serienmäßigen Sportfahrwerk klingt logisch. Aber auch dazu konnte ich im Gutachten keinen Hinweis finden. Sprich dort müssten PR-Nummer oder ein Hinweis dazu vermerkt sein.
      Deine Anfrage war ja auch "warum keine Freigabe von KW". Wie soll KW wissen das du den maximalen Bereich nicht ausnutzen willst. Mir stellt sich auch die Frage, warum überhaupt Gewindefedern, wenn du ohnedies mit Sportfedern von H&R oder Eibach die gewünschte Tieferlegung erreichst. Die Höheneinstellung bei den Gewindefedern ist ja doch eher etwas umständlich
      Tja... Weil die Federn bereits da sind :facepalm:
      War ein Spontankauf und ich habe damals nur ins Gutachten geschaut und konnte keinen Hinweis dazu finden das es nicht für mein Fahrzeug geeignet ist.

      Es wird ja eine Tieferlegung VA 25-40 und HA 15-30 im Gutachten angegeben.
      Rein von der Optik her würden mir 25mm an der VA ausreichen. Wie das an der HA wird weiß ich noch nicht.
      Wenn ich alles mit der geringsten Tieferlegung verbaue dann sollte das doch ohne das o.g. Problem machbar sein oder?!
      Und wenn dann besteht das Problem mit dem Spiel der Feder nur an der HA?
    • Jens_GVII schrieb:

      Es wird ja eine Tieferlegung VA 25-40 und HA 15-30 im Gutachten angegeben.
      Rein von der Optik her würden mir 25mm an der VA ausreichen. Wie das an der HA wird weiß ich noch nicht.
      Wenn ich alles mit der geringsten Tieferlegung verbaue dann sollte das doch ohne das o.g. Problem machbar sein oder?!
      Und wenn dann besteht das Problem mit dem Spiel der Feder nur an der HA?
      Die Angaben beziehen sich ohnedies auf den GTD *), da sollte die Eintragung beim normalen 2.0TDI in moderater Tieferlegung kein Problem sein. Ja, das Thema Spielfreiheit bezieht sich nur auf die Hinterachse, an der VA keine Probleme. HA ja auch nur wenn man auf die maximale Tieferlegung geht (wäre dann ca. -45 mm an HA). Da du nur bis 30 mm an HA geplant hast, sollte dies kein Problem sein.
      *) der GTD ist ja ab Werk bereits mindestens 15 mm tiefer als ein normaler Golf.