Nabend zusammen,
habe mich zu dem Thema schon etwas eingelesen, werde aber aus einer Sache nicht schlau.
Ich weiß inzwischen, dass die EG-Vorschrift anzuwenden ist, weshalb die Winkel 30° und 50° gelten. Außerdem muss das ganze Rad betrachtet werden und nicht nur die Lauffläche.
ABER: Geht es nun wirklich nur um Reifen inkl. Flanke und FelgenRAND...?!
Meine Felge (Wheelworld WH 28) ist leicht in Richtung Mitte gewölbt, weshalb der Rand keine Probleme machen würde. Wenn die gesamte Felge betrachtet wird, würde sie aber in Richtung Mitte zum Problem.
Habe aktuell die Felge in ET45 und Spurplatten 10 mm pro Seite drauf...würde aber ggf. gerne auf 15er Platten erhöhen.
Kann mich jemand kurz aufklären?
Spurverbreiterung: Was gehört zum Rad lt. EG-Norm?
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Schau dir mal das akt. JP Video mit Heinrich an. Das Thema wird da ganz gut erklärt.
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Kurz und knapp, nach EU-Recht sind alle rotierenden Teile im Bereich von 30° nach vorn und 50° nach hinten abzudecken (also die komplette Felge und nicht nur der Reifen / die Lauffläche).
Du wirst mit Sicherheit auch noch Prüfer finden, die nach DE-Recht eintragen (also nur die Lauffläche oberhalb von 150mm über Radmitte), aber standhaft ist das bei einer Kontrolle nicht wirklich. -
Danke euch erstmal.
Das Video von JP gibt mir aber Hoffnung. Ich hab nämlich eine Einzelabnahme vor mir, da Federn auch neu drin sind.
Somit wäre ja laut dem TÜVer die STVZO anzuwenden. Und dabei geht es ja um Lauffläche. -
Habe mal Bilder beigefügt.
Was meint ihr...lohnt sich das Eintragungsrisiko, um noch 5mm mehr raus zu kommen?
Habe grade mal mit den 150mm gemessen. Wäre zumindest knapp. Bei den Winterreifen ist es auch iwie schwieriger zu erkennen. -
Im Endeffekt wirst du immer einen Prüfer finden, der es dir einträgt.
Mein damaliger 4er hatte auch eine EG Typengenehmigung und dennoch wurde das DE-Recht angewandt (und selbst das war mehr als grenzwertig an der HA).
WA_20180826_154257.jpg
Fakt ist einfach, dass wenn dich die Polizei anhält und zur Prüfstelle schleppt, kein Prüfer mehr sagen wird, dass das DE-Recht zulässig sei in diesem Fall. -
Sitze grad beim TÜV zur Eintragung.
Untersuchung erledigt, Papiere werden grade geschrieben.
Übrigens hinten mit 15er Spurplatten (pro Seite).
Vorne ohne Platten. -
Ich klinke mich mit meiner frage hier mal mit ein. Ich plane bei entsprechender Tieferlegung, eine 8,5x19ET45 mit 215/35R19 reifen und 11mm Platten an der Ha meines Variants zu fahren. ABE‘s, Gutachten, reifenfreigabe etc. Liegt alles parat. Meine Frage zielt darauf ab, bekomme ich das mit der ET (dann effektiv ne ET34) eingetragen? Oder sollte ich ggf vorsorgen und mir folgendes besorgen?
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bzw
original-skoda-octavia-iii-5e-facelift-radspoiler-set-hinten-spritzschutz-satinschwarz
ich will da vorbereitet hinfahren. Habe vor neben der 3. Inspektion, direkt das Fahrwerk ein wenig nach unten zu korrigierenund im Anschluss die Rotiform mit Platten abnehmen und eintragen zu lassen. Daher meine Frage der Vorbereitung bzw ob ihr das für möglich haltet.
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