EINTRAGUNGEN, ÄNDERUNGSABNAHMEN & TÜV FRAGEN

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    • Ich wollte auch gerade sagen. Du lässt dir eine neue Rad/Reifen kombination zusätlich eintragen. Aber die alten Eintragungen darfst du ganz normal fahren... hald nur in der Zusammenstellung was die alte Eintragung bzw, in kombnination die auch mit in den ABE´s steht....

      Du kannst dann nur nicht wild dureinander würfeln so nach dem motto hab jetzt die Reifen mit Spurplatte und dem Fahrwerk eintragen lassen aber nun komm ich auf die Idee ich mach die Spurplatten raus und fahre ohne rum... Das geht nicht.

      Aber solltest du das Fahrwerk, Spurplatten und Rad Reifenkombination schon mal legal gefahren haben weil Serie oder ABE in zusammenhang vorhanden ist, darfst du das dann jederzeit wieder gerne machen..:)

      Viel Zulassungstellen tragen nur nicht alle Rad Reifen kombinationen in den Schein ein die du fahren dürftst, da es zu viel arbeit ist..:) Denn es stehen auch oft in deinem Brief mehr kombinationsmöglichkeiten meist im Schein dann aber nur 1 ..

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    • Also mein Kollege hat genau was anderes gesagt. Der machts halt tagtäglich.
      Denn die Kernaussage ist: Wenn eine komplette Kombination eingetragen wird, heißt es nicht automatisch, dass eine andere Felge dann damit funktioniert.
      Klar macht das nicht immer Sinn, aber der Prüfer haftet auch für sein Handeln. Und wenn plötzlich einer andere Räder wieder draufmacht...?
      Aber gut, ich halte mich raus. Soll jeder machen wie er will, wenn er denkt, dass er auf dem richtigen Weg ist. Letztlich interessierts eh meistens keinen außer den TÜV bei der HU.

    • Ich sag ja auch nicht, dass jede beliebige Felge geht ich rede von den ORIGINALEN VW Felgen die für das Fahrzeug gedacht sind.

      Es stehen auch in jedem Teilegutachten (ABE) die voraussetzungen dabei die natürlich eingehalten werden. Es macht auch einen sehr großen Unterschied ob du mit ABE arbeitest das genau für das Fahrzeug ist oder ob du mit einer Einzelabnahme daher kommst. Aber selbst dann nimmt dir der TÜV genau diese kombination ab.

      Kommst du jetzt aber im Winter auf die Idee alle modifikationen inkl. Spurplatten zu entfernen warum sollst du dann nicht mehr mit deinen originalfelgen fahren dürfen? Bzw. Wenn du zuvor eine Rad Reifen kombination mit den gleichen Spurtplatten usw. eingetragen hattest nicht mehr nutzen dürfen?

      Wie gesagt die Bedingung dabei ist immer es muss alles füreinander zusammen gehören... Hoffe dieses mal ist es etwas besser verständlich formuliert...

    • DerBayer89 schrieb:

      Du kannst dann nur nicht wild dureinander würfeln so nach dem motto hab jetzt die Reifen mit Spurplatte und dem Fahrwerk eintragen lassen aber nun komm ich auf die Idee ich mach die Spurplatten raus und fahre ohne rum... Das geht nicht.
      Also diese Situation kann man aber recht leicht umgehen indem man den Prüfer ganz nett frägt ob er vielleicht ww. (wahlweise) mit reinschreibt, genauso hab ich es nähmlich gemacht und darf jetzt ganz legal mit oder ohne Platten fahren... und die Möglichkeit hat jeder Prüfer sofern die Spurplatten nicht notwendig sind das innen nichts schleift...
      MfG
      Manu
    • mariyonnaise schrieb:

      Klinke mich hier zwecks Unwissenheit auch mal ein :D
      Möchte mir demnächst Felgen mit den Maßen 8.5 / 19 / ET45 zulegen. Der Reifen dazu 225/35.
      Da ich keinen Gti/R fahre, aber das Serien Sportfahrwerk verbaut ist, finde ich leider nicht so viel zu der Kombination. Oder ich bin blind. :)
      Weiss jemand, ob ich das so (per Einzelabnahme) eingetragen bekomme?
      Im Gutachten machen mir natürlich gerade die Punkte K1a und K2b Angst, da die Felgen aber quasi mit einem Auge schielend auf den GTI designt wurde (wird zumindest so beworben) kann ich mir schlecht vorstellen, dass da noch was geschnibbelt werden muss :D
      Hier nochmal das Gutachten bzw. die Felge
      Also nur ganz kurz zum Verständnis, du möchtest die Felgen ohne Tieferlegung fahren? Die Punkte mit der Radabdeckung, stehen fast bei allen Gutachten drin, da die meisten Gutachten auf dem „Tisch „ entstehen. Aus meiner Erfahrung passt Es beim Golf 7 ohne Fahrwerk, die von dir gewünschte Rad/Reifenkombi ohne Probleme. Für die Eintragung brauchst Du keine Einzelabnahme, eine Anbaubestätigung nach 19.3 StVZO ist hier angesagt, vorausgesetzt das Fahrwerk bleibt Serie.
    • Vielleicht nochmal den Hintergrund ...

      Fahre ich zum Beispiel ein Fahrwerk und man merkt, dass Spurplatten mit den Felgen, die ich fahre NOTWENDIG sind, kann es sein, dass die Serienfelge auch Spurplatten benötigt. Es wird eben an der Fahrwerksgeometrie etwas geändert und die Fahrwerke sind ja von den Abmessungen nicht immer 100prozent vom Aufbau wie Serienfahrwerke.

      Und ob ich letztlich die Spurplatten fahren muss oder will, interessiert die Eintragung nicht.

      Es hat auch seinen Grund, dass Kombinationen direkt eingetragen werden müssen und wenn ich nur das Fahrwerk tausche erst beim nächsten Bearbeiten der Papiere.


      Aber wie gesagt, macht jeder wie er will. Wo kein Kläger da kein Richter.

    • Rodelkoenig schrieb:

      Fahre ich zum Beispiel ein Fahrwerk und man merkt, dass Spurplatten mit den Felgen, die ich fahre NOTWENDIG sind, kann es sein, dass die Serienfelge auch Spurplatten benötigt.
      Diese Situation kann ich mir fast nicht vorstellen, da dies ja mit der Breite der Felge und der ET zu tun hat. Mir fallen auch keine Serienfelgen ein, egal welcher Fahrzeughersteller, die mit Spurplatten gefahren werden müssen. (Wäre ja auch irsinn)
      Notwendig sind Spurplatten zum Beispiel wenn die gewünschten Felgen eine zu HOHE ET haben und demenstprechend breit sind, das diese INNEN schleifen an Fahrwerksteilen etc.

      Was noch dazukommt, wenn du serienmäßig Stahlfelgen fahren würdest, dürftest du (zumindest die H&R-Platten) nicht verbauen. Das Steht im Gutachten der Platten.


      MfG
      Manu
    • Ich weiß halt noch, dass ich vom TÜV Prüfer mal angekackt wurde. Beim Bora war das noch. Da hatte ich TÜV immer mit Winterreifen. Und im Sommer 18er mit Spurplatten, im Winter dann originale 16er ohne Platten.
      Da hat der TÜVer mich gefragt wo die 18er sind und die Spurplatten, weils als Kombi so eingetragen war.
      Er hat mich aber dennoch so durchgelassen, aber gesagt hatte er, dass ich eigentlich, wenn es so im Schein eingetragen wird nur noch die Kombi fahren dürfte.

      Klar hat man mit Serienfelgen keine Probleme, aber in dem Moment wo ich Spurplatten draufmache, ist meine Serienfelge nicht mehr wie eine Serienfelge zu behandeln, weil durch die Platte die ET beeinflusst wird und somit Auswirkungen auf die "Bauart" der Felge hat.

    • @Marcoma06 Audi RS6 bj 2000
      Die wurden mit Spurplatten ausgeliefert damit die Felgen passen :D
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