Muss ich Felgen eintragen lassen ?

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    • Muss ich Felgen eintragen lassen ?

      Hallo liebe Freunde:)

      wollte euch mal fragen ob ich meine Felgen an meinem Golf eintragen muss oder sie ohne jegliche Probleme fahren darf.

      Zum Auto/Felge

      golf7 1.4 tsi / Benzin

      Reifen: 225/35 R19 ET 51 598D9619-AEA5-4014-8A71-1F227F12D709.jpeg224FF0F1-B7CF-4392-B025-64BA3AC01063.jpegDE8A1C88-DE86-4E46-B843-D622DFB34118.jpeg

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von LaserOma ()

    • Cola schrieb:

      Ich geh davon aus, dass die Felgen 7,5 breit sind?
      Oder 8 bzw mehr?

      Edit: ach, das obere Bild ist der Auszug von dem Felgen. Ich Droddel.
      Was steht denn in deinem Kfz Schein?
      Auch 19er?
      Hast du den auch tiefergelegt?
      also das Foto mit den weißen Zettel ist der Auszug von den Reifen (Siehe die letzten zwei Bilder) und das erste Foto (gelber Zettel) ist vom fahrzeugschein

      Tiefergelegt hab ich ihn nicht.

      Sind nämlich Sommer Reifen(waren vom Vorbesitzer schon oben mit den Felgen.
    • @LaserOma:
      Wie ich in deinem anderen Thread schon erwähnte sind das offensichtlich keine für den Golf VII werkseitig zugelassenen Felgen.
      Die Maße spielen dann also keine Rolle.
      Dementsprechend müssen die entweder eingetragen sein oder aber eine ABE haben die das entbehrlich macht.

      Um das festzustellen muss man erst mal wissen, was das überhaupt für Felgen sind.

      Wie du das herausfindest habe ich dir ebenfalls schon gesagt:
      Auf den Felgen müssen Daten eingegossen, eingestanzt oder eingraviert sein.

      Die KBA-Nr. bringt ggf. am meisten. Kann aber auch sein, dass Hersteller und Teilenummer selbst schon drauf sind.

      Erst mit den Angaben können wir dir hier weiterhelfen.
    • Die Felgenmaße im Schein bzw. der COC beziehen sich auf VW-Felgen dieses Modells.

      Wenn die Felgen eine ABE besitzen (dann übrigens eine KBA Nummer haben), ist eine Eintragung NUR notwendig, wenn der Rest des Kfz in Serienzustand ist. Selbst, wenn dann ein Fahrwerk mit ABE verbaut ist, muss die Kombination eingetragen werden.

      Haben die Felgen nur ein Teilegutachten, welches sich auf die Teilenummer der Felgen bezieht, sind diese eintragungspflichtig.

      Wenn die Maße der Felgen gleich den in der COC auftretenden Maße sind und die Traglast passt, dann kann es sein, dass ein Kfz-Sachverständiger nur einen Zusatzwisch macht ohne gleich eine große Eintragung zu machen. Eine Eintragung ist manchmal nur notwendig, wenn ggfs. ein neuer Schein gemacht wird. Ansonsten ist der Wisch vom Sachverständigen mitzuführen.


      GENERELL gilt, dass alles eingetragen werden muss, was nicht Serie ist! Eine ABE ist im Prinzip nur eine Erleichterung, um nicht wegen jedem Mist hinlaufen zu müssen!

    • Rodelkoenig schrieb:

      Die Felgenmaße im Schein bzw. der COC beziehen sich auf VW-Felgen dieses Modells.

      Wenn die Felgen eine ABE besitzen (dann übrigens eine KBA Nummer haben), ist eine Eintragung NUR notwendig, wenn der Rest des Kfz in Serienzustand ist. Selbst, wenn dann ein Fahrwerk mit ABE verbaut ist, muss die Kombination eingetragen werden.

      Haben die Felgen nur ein Teilegutachten, welches sich auf die Teilenummer der Felgen bezieht, sind diese eintragungspflichtig.

      Wenn die Maße der Felgen gleich den in der COC auftretenden Maße sind und die Traglast passt, dann kann es sein, dass ein Kfz-Sachverständiger nur einen Zusatzwisch macht ohne gleich eine große Eintragung zu machen. Eine Eintragung ist manchmal nur notwendig, wenn ggfs. ein neuer Schein gemacht wird. Ansonsten ist der Wisch vom Sachverständigen mitzuführen.


      GENERELL gilt, dass alles eingetragen werden muss, was nicht Serie ist! Eine ABE ist im Prinzip nur eine Erleichterung, um nicht wegen jedem Mist hinlaufen zu müssen!
      da ich mich nicht wirklich auskenne muss ich dir leider sagen das ich nur die Hälfte verstanden habe
    • Lennox-89 schrieb:

      @LaserOma:
      Wie ich in deinem anderen Thread schon erwähnte sind das offensichtlich keine für den Golf VII werkseitig zugelassenen Felgen.
      Die Maße spielen dann also keine Rolle.
      Dementsprechend müssen die entweder eingetragen sein oder aber eine ABE haben die das entbehrlich macht.

      Um das festzustellen muss man erst mal wissen, was das überhaupt für Felgen sind.

      Wie du das herausfindest habe ich dir ebenfalls schon gesagt:
      Auf den Felgen müssen Daten eingegossen, eingestanzt oder eingraviert sein.

      Die KBA-Nr. bringt ggf. am meisten. Kann aber auch sein, dass Hersteller und Teilenummer selbst schon drauf sind.

      Erst mit den Angaben können wir dir hier weiterhelfen.
      Auf welcher Seite kann ich den Hersteller durch die Kuba Nummer herausfinden :)?
    • Meistens führt Google schon zum Erfolg :)

      Teile sie uns doch einfach mit. Dann können wir mal schauen.
      Da du ja selber sagst, dass du dich mit der Materie nicht auskennst wird der Rest schließlich bestimmt auch nicht so einfach für dich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lennox-89 ()

    • LaserOma schrieb:

      Rodelkoenig schrieb:

      Die Felgenmaße im Schein bzw. der COC beziehen sich auf VW-Felgen dieses Modells.

      Wenn die Felgen eine ABE besitzen (dann übrigens eine KBA Nummer haben), ist eine Eintragung NUR notwendig, wenn der Rest des Kfz in Serienzustand ist. Selbst, wenn dann ein Fahrwerk mit ABE verbaut ist, muss die Kombination eingetragen werden.

      Haben die Felgen nur ein Teilegutachten, welches sich auf die Teilenummer der Felgen bezieht, sind diese eintragungspflichtig.

      Wenn die Maße der Felgen gleich den in der COC auftretenden Maße sind und die Traglast passt, dann kann es sein, dass ein Kfz-Sachverständiger nur einen Zusatzwisch macht ohne gleich eine große Eintragung zu machen. Eine Eintragung ist manchmal nur notwendig, wenn ggfs. ein neuer Schein gemacht wird. Ansonsten ist der Wisch vom Sachverständigen mitzuführen.


      GENERELL gilt, dass alles eingetragen werden muss, was nicht Serie ist! Eine ABE ist im Prinzip nur eine Erleichterung, um nicht wegen jedem Mist hinlaufen zu müssen!
      da ich mich nicht wirklich auskenne muss ich dir leider sagen das ich nur die Hälfte verstanden habe

      Also:


      Es gibt
      ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis
      und
      Teilegutachten

      Wenn eine ABE vorliegt, besitzen die Teile eine KBA-Nummer z.B. KBA66666

      kurz und knapp
      Serienauto + Felgen mit ABE = Erleichterung, weil eintragungsfrei. ABE (Papier vom Hersteller) ist mitzuführen
      Serienauto + Felgen mit Teilegutachten = beim TÜV oder ähnliche eintragen zu lassen
      Serienauto + Felgen mit ABE + Tieferlegungsfedern mit ABE = eintragungspflichtig, weil die Teile sich jeweils "beeinflussen"

      Wenn man nur eine Sache eintragen muss, kriegt man mittlerweile oft nur einen Wisch mit, dass es beim nächsten Mal, wenn neue Papiere erstellt werden, einzutragen ist.
    • Rodelkoenig schrieb:



      Serienauto + Felgen mit ABE = Erleichterung, weil eintragungsfrei. ABE (Papier vom Hersteller) ist mitzuführen
      Ich will es hier nicht unnötig komplizierter machen als es ist, aber das ist leider ein Irrglaube.
      Es gibt ABE's, in denen zusätzlich eine gesonderte Abnahme und/ oder Eintragung vorgeschrieben wird.
      Hatte ich bei meiner Ex schon erlebt und musste auch hier im Forum vergangenes Jahr schon jemand feststellen.
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    • Rodelkoenig schrieb:

      Am einfachsten ist es, wenn du zu einer Prüfstelle fährst und fragst was Phase ist. Das kostet noch nichts!
      oder man gibt uns die KBA Nummer und dann kriegt er auch eine Antwort. Nur wenn eine Felge eine KBA Nummer besitzt, heißt es nicht automatisch eintragungsfrei.
      Eine Felge wird oft für mehre Motorvarianten und Fahrzeughersteller zertifiziert, bei manchen gehts ohne Eintragung, wenn z. Bsp. die Reifengröße bereits vom Werk freigeben ist und Fahrwerk und Bremsteile noch original sind. Das heißt wenn das Fahrzeug tiefergelegt ist, ist die Eintragung, selbst bei einer KBA Felge, notwendig.