Felgenkappe "bemalen"

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    • Felgenkappe "bemalen"

      Seid gegrüßt Leute,

      im Zuge des Reifenwechsels von Winter- auf Sommerreifen (Ende März) habe ich etwas viel langeweile gehabt und habe den VW-Schriftzug der Felgenkappen mit fluoreszierender Farbe bemalt aka Low Budget Tuning sein Vater.

      In den letzten Wochen habe ich gelegentlich gesehen, wie sich Leute Abends bzw. wenn es generell dunkel ist, die doch etwas leuchtenden Kappen genauer angeschaut haben.
      Soweit kein Problem, eigentlich... bis einige Polizisten mal davor standen. :/
      Nagut es gab auch dort kein Problem, sie waren ziemlich nett und meinten, dass das ganz schick ausschaut, aber auf nachfrage ob es legal/illegal sei haben die mit den Schultern gezuckt und mir eine gute Weiterfahr gewünscht :rolleyes:

      Vielleicht weiß irgendwer von euch wie die Sachlage ist :)


      Ich fahre ein Golf 7, Highline, 1.4 TSI, falls es wer wissen möchte

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    • Das dürfte eine Grauzone sein bzw gar keine. Hat mit der Beleuchtung nichts zu tun, sonst hätte dich die Polizei darauf hingewiesen, dass seitlich nur gelb/ orange erlaubt ist.

      Sieht doch aber ganz nett aus :)

      G7 Highline Mj.2016, rollt auf 17 Zoll Madrid, pACC bis 210km/h, Frontassist incl. City Notbremsfunktion, Lane Assist, Dynamic Ligth Assist, VZE, Blind Spot-Sensor+ mit Ausparkassistenten, Discover Pro, RFK Low, DWA+, Park Assist 3.0 / Pilot, Spiegelpaket, MFA Premium... :D
      VCDS ( Micro-CAN/ HEX V2 ) vorhanden :thumbsup:

    • Da stellt sich mir aber die Frage wieviel man dann -theoretisch- bemalen kann ?(
      also dürfte man das komplette Auto damit lackieren oder auch folieren?

      bei mir steht zwar dahingehend nix in Planung aber ich habe schon ein zwei gedanken damit verloren meine felgen damit komplett zu beschichten

      also quasi bei Licht normal ausschauende Felgen und bei zb einer Tunneldurchfahrt plötzlich leuchtende Felgen

      ich finde sowas eigentlich ganz geil, auch wenn ich dafür schon gelächter abbekommen habe

    • Hi,
      selbstleuchtende Farben gelten als lichttechnische Einrichtungen, welche Licht emittieren.
      Laut Straßenverkehrsordnung §49a StVO sind lichttechnische Einrichtungen nicht erlaubt.

      LG

      Codierungen + Nachrüstungen + Umbauten im Rhein/Main Gebiet (+ remote deutschlandweit) möglich
      Erstellen von Rückleuchten Adapterkabel (einfache Montage ohne Nutzung von BCM)
      Navigation/Radio Freischaltungen (Aktivieren von AppConnect / Sprachsteuerung / Patch / VIM / uvm ...)

    • ich finde die Idee cool, aber wie oben schon beschrieben ist dies wirklich nicht zulässig. Besonders Signal-Leuchten/Farben (rot, blau und gelb)

      Am See wollten die netten Herrn uns sogar mal aus dem Verkehr ziehen, weil wir die originalen blauen Blinkleuchtmittel von VW verbaut hatten. Ähnlich wie diese, obwohl da nichts blau leuchtet :facepalm: s-l300 (1).jpg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rup ()

    • Uff,
      die Gespräche mit "gewissen Leuten" sind manchmal echt anstrengend. Vorallem wenn sie wenig Ahnung von der Materie haben und wie oben beschrieben Leuchtmittel nicht akzeptieren, obwohl sie in Betrieb alle Richtlinien erfüllen...
      Mein Tipp dazu ist es immer die Anleitungen/Rechnungen mitzunehmen, um zu zeigen, dass es originall Leuchtmittel etc. sind.
      Auf der anderen Seite möchte man nicht 30 Rechnungen mitschleppen ^^ Muss man vielleicht einen Kompromiss finden.