[Recht]Änderungen am Fzg durch VW erlaubt?

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    • [Recht]Änderungen am Fzg durch VW erlaubt?

      Guten Morgen,

      nachdem ich ja nun ACC 210 und ein Discover Pro nachgerüstet bzw. umgebaut habe, sind ja auch einige Codierungen gemacht. Auch anderweitige. Nun kam es zu einer Diskussion mit dem Serviceberater von VW zu diesem Thema. Ich erwähnte dass ja manchmal bei Service oder sowas ein Update/Software etc. aufgespielt oder geändert wird. Teils ohne dass der Kunde informiert wird.
      Dies fand ich bedenklich und nicht so super, auch ohne Änderungen am Fzg finde ich das komisch.

      Seine Aussage (Gedankenprotokoll):
      "Ich muss VW informieren was am Wagen geändert wurde und VW informieren dass ich ggf. so etwas [Updates] nicht möchte. Es ist ja nicht vorgesehen das Kunden Software ändern, da dies nicht mal 1% der Kunden machen würde. Daher sei ich selber schuld wenn ich keine Informationen ausgebe was ich will und was nicht und am Ende das Fahrzeug oder Komponenten nicht mehr funktionieren."

      Natürlich werde ich dies auch machen, will ja keinen Ärger. Aber nur mal aus Interesse, kennt jemand den rechtlichen Standpunkt? Es geht jetzt nicht um Reparaturen bei denen Änderungen etc. zu erwarten sind, sondern eher so Sachen wie "da spielen wir mal einfach was mit auf".

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    • Also rechtlich gesehen, erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs bei jeglicher Veränderung.
      Das Fahrzeug XYZ hat eine Typengenehmigung, vom KBA, bekommen und das auch nur in dem Zustand, wie es der Hersteller vom Band lässt.
      Wenn du Teile nachrüstest, an baust, oder veränderst müssen sie eine ABE haben, genau für diesen Fahrzeugtyp, oder das ECE Zeichen bzw eine Einzelabnahme, vom TÜV.
      Da, zum Beispiel, dein Golf (dieser Typ)nie mit 210km/h ACC ausgeliefert wurde, ist deine Betriebserlaubnis hinfällig.
      So lange nichts passiert, wird das sicherlich niemanden interessieren.
      Bist du aber mal ernsthaft in einen Unfall verwickelt und damit meine ich nicht nur Blechschäden, wird's eng.

      Bei kleineren Codierungen (Rückleuchten als TFL etc. ), oder Umbauten wie Discover Pro wird sicher auch niemand was sagen, denke ich mal, da nicht Sicherheitsrelevant.

      Hier mal ein kleiner Auszug:

      Erlöschen der Betriebserlaubnis


      Wer zu unbedarft mit Änderungen an seinem Kfz umgeht, riskiert schnell das Erlöschen der Betriebserlaubnis für sein gesamtes Fahrzeug. Welche Um- und Anbauten dazu führen können, und welche Folgen eine erloschene ABE hat, erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel.
      Welche Sachverhalte führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (ABE)?
      Es gibt mehrere Umstände, die zum Erlöschen der ABE Ihres Fahrzeugs führen können. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 19 StVZO wieder. Die ABE erlischt demnach, wenn einer der nachstehenden Punkte erfüllt ist.

      • die Fahrzeugart wurde durch einen Umbau verändert (z. B. Pkw als Wohnmobil ausbauen, Kombi zu Klein-LKW umfunktionieren)
      • es wurden Eingriffe vorgenommen, welche das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern (z. B. Modifikation des Motors oder der Auspuffanlage)
      • durch eine Änderung ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten (z. B. Änderungen an den Rädern, der Lenkung, den Bremsen oder dem Fahrwerk)
      • Nichterfüllung der Anbauabnahme (z. B. durch TÜV oder DEKRA), sofern diese Pflicht bestand
      • Missachtung von Anbauvorschriften, Einschränkungen oder sonstiger Auflagen bei technischen Änderungen
      Tipp: In einem anderen Artikel informieren wir Sie ausführlich zum Thema Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

      G7 Highline Mj.2016, rollt auf 17 Zoll Madrid, pACC bis 210km/h, Frontassist incl. City Notbremsfunktion, Lane Assist, Dynamic Ligth Assist, VZE, Blind Spot-Sensor+ mit Ausparkassistenten, Discover Pro, RFK Low, DWA+, Park Assist 3.0 / Pilot, Spiegelpaket, MFA Premium... :D
      VCDS ( Micro-CAN/ HEX V2 ) vorhanden :thumbsup:

    • Guten Morgen. Also so oft wie ich schon in der Werkstatt war, wurde mir nichts ohne mein Zutun aufgespielt. Hast du keine Problem, wird auch nichts aufgespielt.

      Sollte es sich dabei um ein wirkliches Problem handeln was VW unbedingt beseitigen will, z.B ein absurder Fehler im Motorsteuergerät, dann machen die das bestimmt aufgrund einer TPI oder ähnlichem und davon wirst du nichts mitbekommen. Traurig denke ich. Selbst wenn es Fehler in bekannten Software Versionen gibt(Discover Pro kürzlich) muss man die immer darauf hinweisen. Man sollte informiert werden ob elektronisch oder per Post. So denke ich. Selbst über kleine Änderungen die nötig sind um in Zukunft Probleme zu vermeiden.

      Klar rechtlich kann ich dir jetzt nicht weiter helfen, da man in Deutschland ja schon in der Grundschule damit anfangen muss das deutsche Recht zu studieren damit man hier im Leben nicht über den Tisch gezogen wird.

      Gruß
      Martin

    • Da gebe ich dir Recht @FaceMart. Man muss schon ziemlich hartnäckig sein und im Vorfeld recherchiert haben, um ein Update zu bekommen.

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    • bluetdi298 schrieb:

      durch eine Änderung ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten (z. B. Änderungen an den Rädern, der Lenkung, den Bremsen oder dem Fahrwerk)
      Das ist der Punkt im Fall vom ACC vermutlich (rein aus der rechtlichen Perspektive). Aber das geht den Händler meiner Meinung nach nichts an , da das Fahrzeug mein Eigentum (in dem Fall Eddis) ist und er einfach nur genau das machen soll was ihm beauftragt wurde (Kundendienst, waschen, blöd gucken oder was auch immer!)
      Was ich natürlich gestehen muss, wenn man im den Auftrag erteilt an dem Fahrzeug die HU zu machen, dann kann natürlich zum Verhängniss werden wenn er weiss das am ACC was verändert wurde...

      Das sind meine 5 Cent dazu...
      Und wenn er bei nem gewissen grossen Autohaus (-Kette) im Allgäu ist dann am besten sowieso ganz schnell Abstand gewinnen zu diesem Unternehmen...

      MfG
      Manu
    • Du kannst dir alles an deinen Golf schrauben was es an anderen Golf 7 gab, lasst euch doch nicht immer so nen quatsch mit erlöschen der BE einreden.. :facepalm:

      Das einzige worauf man achten muss ist, das Abgaswerte, Lautstärke usw. nicht beeinflusst werden. Felgen müssen im COC stehen etc. pp.

      Erfordert also etwas logisches denken.

      Aber wenn ich mir ne R-line Front dranschraube oder ein Discover Pro verbaue erlischt weder meine BE, noch habe ich irgendwas von VW zu befürchten. Selbiges beim ACC, Blind Spot, Rückfahrkamera, DLA, whatever

      Du bist absolut nicht verpflichtet VW gegenüber irgendwas preiszugeben, und du kannst auch Updates verweigern (außer sie sind sicherheitsrelevant oder verpflichtend etc. wie das Dieselupdate). Nur das du dir auf nachgerüstete Dinge keine Garantie erwarten solltest ist klar.

    • Wenn mein Golf Werkseitig mit ACC 160km/h ausgeliefert wird ich diese per Codierung aber auf 210 Km/h verändere, so wie @Eddi, dann bei eingeschalteten ACC bei Tempo 200 einen Unfall habe (wünsche ich natürlich keinem!), wäre er dann nicht ohne BE zum Zeitpunkt des Unfalls unterwegs gewesen? Da es ja von VW für diese Fahrzeug nicht vorgesehen war.
      Ich bin mir da rechtlich gesehen nicht ganz sicher....

      Fährste quer siehste mehr :fahren:
    • Pinkcream69 schrieb:

      Wenn mein Golf Werkseitig mit ACC 160km/h ausgeliefert wird ich diese per Codierung aber auf 210 Km/h verändere, so wie @Eddi, dann bei eingeschalteten ACC bei Tempo 200 einen Unfall habe (wünsche ich natürlich keinem!), wäre er dann nicht ohne BE zum Zeitpunkt des Unfalls unterwegs gewesen? Da es ja von VW für diese Fahrzeug nicht vorgesehen war.
      Ich bin mir da rechtlich gesehen nicht ganz sicher....
      War das nicht so das es zwei verschiedene Radarsensoren dafür gibt? Einer der bis 160kmh geht und einer bis 210kmh?
    • Die Frage war generell gemeint, unabhängig von den Umbauten. Mein Golf verlässt das Werk mit ACC 160km/h, darauf gibt es die BE.
      Jetzt baue ich den neuen Radarsensoren ein und codiere das ganze auf 210 Km/h. Sag aber nix davon. Weder VW noch dem TÜV noch meiner Schwiegermutter.... :D .
      Hab ich noch eine BE oder nicht...?

      Fährste quer siehste mehr :fahren:
    • bluetdi298 schrieb:

      Da gebe ich dir Recht @FaceMart. Man muss schon ziemlich hartnäckig sein und im Vorfeld recherchiert haben, um ein Update zu bekommen.
      Das würde ich nicht unterstreichen wollen. Bei einem Besuch im AH wurde im Computer eine offene Software-Aktualisierung festgestellt. Ich wurde gefragt, ob ich das möchte. Daraufhin wurde die Software-Version 0622 auf 0627 geändert. Ich nehme an, das dies die aktuellste ist. Eine Änderung am Fahrzeug habe ich nicht bemerkt aber auch nicht nach dem Inhalt des Updates gefragt :facepalm: Schönen Ostermontag aus Thüringen
    • NeuerGolfer schrieb:

      bluetdi298 schrieb:

      Da gebe ich dir Recht @FaceMart. Man muss schon ziemlich hartnäckig sein und im Vorfeld recherchiert haben, um ein Update zu bekommen.
      Das würde ich nicht unterstreichen wollen. Bei einem Besuch im AH wurde im Computer eine offene Software-Aktualisierung festgestellt. Ich wurde gefragt, ob ich das möchte. Daraufhin wurde die Software-Version 0622 auf 0627 geändert. Ich nehme an, das dies die aktuellste ist. Eine Änderung am Fahrzeug habe ich nicht bemerkt aber auch nicht nach dem Inhalt des Updates gefragt :facepalm: Schönen Ostermontag aus Thüringen
      Das habe ich oben aber auch erwähnt. Wenn es was ist was sofort mitgeteilt wird, ist es ein Update welches wohl von Nöten war um Fehler zu beseitigen oder zu verhindern.

      Find ich aber gut das es wenigstens mitgeteilt wurde. Wäre echt schön zu wissen was geändert wurde. Changelog seitens VW wie schön es wäre sowas frei einsehen zu können.
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    • Bei einer Inspektion wird immer online abgefragt ob es zb eine Feldmassnahme gibt.War zb bei meinem R jetzt der Fall. Das wird automatisch bei der Inspektion erledigt. Bei mir war es ein update der Navigationseinheit.Ich wurde aber darüber informiert. Nur ablehnen konnte ich es nicht.Ich würde mir aber bei so sicherheitsrelevanten Sachen wie ACC überlegen ob ich sowas nachrüste.

    • Also meiner war ja nun schon 2x zum Service und Inspektion und außer die Feldmaßnahme mit der EPB wurde nichts gemacht, obwohl bekannt war/ ist, dass es Probleme mit dem DP gab, was den Bildschirm betrifft (schwarz/ flackern). Erst als ich es ansprach, wurde ein Update ( auf 1156 ) gemacht, was aber auch nichts geändert hat. Flackert immer noch ab und zu.
      Aber zu seiner Verteidigung muss ich sagen, wenn man ihn darauf anspricht, gibt sich mein Serviceberater echt Mühe.

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    • Jetzt mal von der Betriebserlaubnis abgesehen... Wer bei einem Unfall die Schuld auf ACC schiebt der hat auf der Straße nichts verloren. Das ist immerhin nur ein Assistenzsystem und kein autonomes fahren. Die Verantwortung liegt immer beim Fahrer!!!

      Und die Autos werden eigentlich immer mit mehr Ausstattung homologiert als wie sie das Werk verlassen. Seien es andere Räder, Anhängerkupplung oder sonstiges. Eine Betriebserlaubnis wird nicht für jedes einzelne Fahrzeug erstellt sondern für die ganze Reihe. Sonst müsste im Werk am Ende des Produktionsbands ein Mitarbeiter des KBA stehen und jedes einzelne Auto neu homologieren.

    • Ich bin der Auffassung das ist eine Art Grauzone mit Umrüstungen im Kaliber des ACC. Ich würde sagen dass es bei einem Unfall, sofern es festgestellt wird dass "manipuliert“ wurde (so nennt sich das dann sicher im negativen Sinne im Amtsdeutsch und nicht positiv behaftet Upgrade) gegen einen ausgelegt wird!
      Sicher müssen einige Dinge dann zusammenkommen und echt schlecht laufen. Das ist aber eben von vornherein nicht auszuschließen.

      Und bitte nicht annehmen ich verurteile jetzt die Umbauerei!!
      Ich verfolge die sich bietenden Möglichkeiten auf dem Gebiet mit Begeisterung und großem Interesse!!
      Aber die Sache hat zwei Seiten. Sicher nicht bei codiertem Zeigerwischen, aber 210 km/h statt 160 mit nachgerüstetem ACC, oder ACC wo vorher keines verbaut eher schon.

      Eine Frage ist auch ob Versicherer im Schadensfall sich ihrer Haftung entziehen könnten…

      Gruß
      Rolf

      Sag doch einfach, wir fahren Golf!

    • Ich denke das es bei z.B. ACC dann keine offiziellen Nachrüstungen geben dürfte. Gibt es aber und auch noch frei codierbar oder wie meine GRA durch VW. Somit muss es legal sein und zu keinerlei Problemen führen. Niemand verkauft die Dinger und schreibt dabei“ nicht zugelassen nach stvo“.

      Edit: Und auch ein Schadensfall wird der Unfall wie normal von einem Menschen verursacht behandelt. Es sind in der Tat Assistenten und keine Piloten.

    • Das ist im Moment noch eher eine Grauzone, da es von den Stückzahlen solcher Umrüstungen nicht weiter auffällt macht sich keiner Gedanken darüber.

      Umgekehrt wäre bei der nächsten HU schluss. VW übermittelt den Verbau der Systeme Fahrgestellnummer bezogen an alle Prüforganisationen. Ist Vorgabe "ACC verbaut" und das System ist nicht mehr da - keine HU.

      Auch die Frage der BE ist nicht so einfach. Prinzipiell ist bei Änderungen an sicherheitsrelevanten Systemen immer eine Gefährdung zu unterstellen. Die Systeme sind zwar prinzipiell über die Typgenehmigung des Modells erfasst, die offene Frage ist aber ob man hier eine Bestätigung dass die Nachrüstung ordnungsgemäß ist von VW oder einer Prüforganisation verlangen müsste. In der Praxis wird das Risiko gegen Null tendieren dass ein originales System vom Fahrzeughersteller als ggf. unzulässig nachgerüstet auffällt, was aber im Falle eines Unfalles vor Gericht dabei herauskommt ... auf hoher See und ...

      Versicherer können sich erstmal nur aus der Affäre ziehen (Regress bei HP, keine Leistung bei Kasko) wenn in irgendeiner Form die Veränderung am Auto ursächlich für ein Schadenereignis ist. Da sind wir beim Abschnitt vorher, wird in Schadenfällen überhaupt jemandem Auffallen dass ein System nachgerüstet wurde? Und wenn ja eine Analyse gemacht ob die Nachrüstung ggf. ursächlich sein könnte?

    • Kemot schrieb:

      Und die Autos werden eigentlich immer mit mehr Ausstattung homologiert als wie sie das Werk verlassen. Seien es andere Räder, Anhängerkupplung oder sonstiges. Eine Betriebserlaubnis wird nicht für jedes einzelne Fahrzeug erstellt sondern für die ganze Reihe. Sonst müsste im Werk am Ende des Produktionsbands ein Mitarbeiter des KBA stehen und jedes einzelne Auto neu homologieren.
      Grundsätzlich ist das richtig, oder zumindest teilweise.
      Ganze "Reihen" werden jedoch nicht komplett zusammen homologiert.
      Siehe dazu z. B. die aktuelle Entwicklung mit den "Reifenpaketen".
    • Ich danke allen für die Beiträge. Ich denke aber nicht dass die Codierung für helleres LED Rücklicht beim Rückwärtsfahren oder dass der LED TFL abdimmt beim Blinken die Erlaubnis erlöscht. Bezüglich ACC kann ich die bedenken durchaus verstehen und auch dass man sich ggf. in einer Grauzone befindet. Aber ich muss/werde hier eh noch eine Justage bzw. Überprüfung durchführen lassen. Daher sollten hier dann Fehler ausgeschlossen sein. Auch ein ACC mit 160 kann auf einmal aussteigen.

      Vor allem interessant ist ja eigentlich was passiert wenn VW nun ein Update fpr irgendwas aufspielen will und es auch tut. Dadurch wird ja dann unter Umständen eine Codierung oder Freischaltung gelöscht und verändert. Nun geht auf einmal Sache xy nicht mehr. Wer hat nun das Problem?

      Vlt. fahre ich morgen mal zur DEKRA und frage die mal wie es so ist wenn man sowas wie ACC nachrüstet bzw erweitert. Wäre ne interessante Antwort, wobei ich vermute dass man hier bei 3 Leuten 4 Antworten erwarten kann :/

    • Sollte eine Nachrüstung durch VW aktiviert worden sein, wird das hinterlegt und bei einem Update wieder aktiviert. So hat mir das der Meister gesagt. Ich soll Einbau vornehmen weil es günstiger ist und um die Aktivierung kümmern die sich wenn ich fertig bin. Nur bezüglich GRA. Wird aber bei allen anderen Aktivierungen ebenfalls so sein.


      Somit kann deine Codierung nur wegfallen wenn du es selbst gemacht hast. Staging z.B..

      Edit:
      Zu jedem Produkt bekommst du ja einen freischaltcode. Bei bedarf wieder zur Werkstatt und die werden es wieder hinbiegen.