[Recht]Änderungen am Fzg durch VW erlaubt?

    • Genau @FaceMart, das gilt aber nur für Sachen die ja eigentlich offiziell möglich sind. FPA als Beispiel hat einen Code und Dokument und wurde von VW aktiviert. Aber die ACC Aufrüstung wird von VW natürlich offziell nicht angeboten, auch wenn es technisch kein Aufwand war. Hat bei Robert vlt. 10min gedauert. Das gleiche beim Umrüsten auf Discover Pro. So hat es mir jedenfalls der VW Mensch vor Ort erzählt.

      Das ist leider daher auch das größte Problem, diese kleinen Codierungen sind ja schnell wieder gemacht und kein Problem.

      ANZEIGE
    • koenigdom schrieb:

      Aber wenn ich mir ne R-line Front dranschraube oder ein Discover Pro verbaue erlischt weder meine BE, noch habe ich irgendwas von VW zu befürchten. Selbiges beim ACC, Blind Spot, Rückfahrkamera, DLA, whatever
      Vorab ich seh sowas auch nicht sooo eng...

      Ich wäre mir mit dem ACC aber nicht so sicher, wenn es mit der selben BE nie ACC210 verbaut wurde, sonder nur das kleine ACC könnte das schon sehr "dunkelgrau" werden könnte ich mir vorstellen.
      Ich weiss nicht wieviele BE´s es bei unseren Golfs gibt, aber bei anderen Autos aus dem Konzern und auch anderer Hersteller weiss ich das es verschiedene BE für eine Modellreihe gibt. Wenn wer nicht ganz versteht was ich meine versuche ich meine Denkweise gerne noch verständlicher auszudrücken.

      MfG
      Manu

      Edith:
      Es müsste tatsächlich einige verschieden geben beim Golf 7 alleine schon wegen der vielen verschiedenen zulässigen Rad/Reifenkombinationen lt. COC


      Lasse mich natürlich auch gerne eine besseren belehren
    • @Kemot
      das ist klar

      Aber wie verhält sich das wenn jemand ein Auto mit einer BE welche nie ein Auto mit ACC210 hatte, aber in dieses Auto baut jemand ACC210 (sicherheitsrelevant, und alle am Auto verbauten Teile MÜSSEN einiwandfrei funktionieren) erlischt doch rein in der Theorie die BE.
      Ebenso wenn ich ne Porsche-Bremsanlage einbau, erlischt erstmal die BE bis ich sie eintragen lassen habe.(was aber eintragbar ist)
      Ob in oben genannten Fall eine Eintragung machbar wäre bezüglich des ACC bin ich mir recht sicher das es im Prinzip machbar wäre aber wie will der Sachverständige denn vollständig die Nachrüstung überprüfen samt Codierungen und ob das ACC in jeder Situation korrekt reagiert?
      Auch wüsste ich nicht das schonmal wer soeine Umrüstung hat eintragen lassen.

      Oder lieg ich mit der gesamten Einschätzung so falsch?
    • Ich sehe das ähnlich wie Nachrüstung einer GRA. Es ist und bleibt ein Assistenzysystem welches das Fahrverhalten nicht negativ beeinflusst und somit muss es auch nicht eingetragen werden. Einen Unfall dürfte eine Fehlfunktion des ACC nur dann verursachen wenn sie den Eingriff des Fahrers verhindern würde und das ist ziemlich ausgeschlossen. Ich kann mich auch irren. Ich bin in einem Land aufgewachsen wo solche Sachen wie Betriebserlaubnis ein absolutes Fremdwort sind und wo man so gut wie nichts eintragen muss. Die peinlichst genaue Einhaltung jeglicher Vorschriften ohne jeglichen vernünftigen Grund finde ich total übertrieben und leider auch typisch deutsch.