Moin,
stelle mich kurz vor: Mein Name ist Markus und komme aus NDS LK ROW.
Ich habe mir einen Golf VII Variant 2.0TDI 4Motion gekauft mit Schlechtwege.
Das Fahrzeug ist noch nicht bei mir (Brief etc. eben so noch nicht)
Nun meine Frage: Der Wagen hat nur Winterreifen dabei (205/55/16) und ich benötige bis zum winter eben noch Sommerreifen :-).
Habe nun was gefunden, 225/40/18 auf 8x18 ET42. Kann ich die ohne Probleme montieren? aus dem Gutachten werde ich nicht schlau...
Muss ich den Kotflügel bearbeiten/verbreitern? Oder passt das auch so?
Danke schonmal für eure Antworten
8x18 ET42
Bitte deaktivieren Sie Ihren AdBlocker für unsere Webseite.
Wir sind auf Werbeeinnahmen angewiesen, um dieses Projekt aufrecht halten zu können. Oder unterstützen Sie uns mit einer kleine Spende.
Wir sind auf Werbeeinnahmen angewiesen, um dieses Projekt aufrecht halten zu können. Oder unterstützen Sie uns mit einer kleine Spende.
-
-
Wenns eine ABE gibt kannst du so fahren, wenn nicht dann musst du eintragen lassen.
Passen tut das ganze -
Ne ABE gibts dafür... Steht aber auch drinnen, dass ich damit eh zum Tüv muss
Wollt nur wissen, bevor ich sie kaufe, obs passt...
Danke dir! -
Lozwochoz schrieb:
Ne ABE gibts dafür... Steht aber auch drinnen, dass ich damit eh zum Tüv muss
G7R MTM (10-04)/TT RS plus 8J(04-10)/991.1 (04-10) und ein paar Mopeds
-
Wenn du eine ABE hast brauchst du nur hin wenn du andere Veränderungen wie Federn oder Gewinde Fahrwerk verbaut hast.
Sonst hast du ja die ABE dann braucht man nicht zum tüv -
Hallo und willkommen hier bei uns im Forum.
MfG Manu
-
Danke dir MaManu,
hat sich jetzt schon gelohnt -
Passt ohne Probleme. Ich fahr das mit Gewinde auf meinem Variant. Da musste es logischweise eingtragen werden. Ansonsten wenn du ne ABE hast haben die Vorschreiber ja schon alles erwähnt!
-
... nicht ganz immer richtig . Ich fahre 8x18 ET44 und in der "ABE" (Gutachten zur ABE) steht für die Rad/Reifenkombination unter reifenbezogene Auflagen und Hinweise die "A01" - was bedeutet, dass die Änderung unter Vorlage dieser ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen o.ä... zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen ist. Im Prinzip ist das in dem Fall nur die Entfernung der Schraube der Radhausinnenverkleidung, dies muss aber kurz abgenommen werden. Kostet dann trotzdem ca. 50€ beim TüV...
Steht aber alles in der ABE - ohne diese Abnahme KEINE gültige ABE (Betriebserlaubnis)! -
Aber warum sollte bei der reifen Größe die Schraube des radhauses entfernt werden?
Die berühren ja nie und Niemer irgendetwas.
Kommt doch drauf an welcher Paragraph drinne steht ob 19 oder Paragraph 21 -
genau, A01 steht da drinnen...
Dachte das wäre hinfällig wegen Schlechtwegefahrwerk
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0
-
Ähnliche Themen