Handy im Straßenverkehr - Nutzt ihr das Handy während der Fahrt?

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    • Zeenargh schrieb:

      Mellon schrieb:

      Neu ist auch das Fahren mit Kopftuch, wenn es zB. nur die Augen freilässt oder mit Masken!
      Wozu soll uns diese Info dienen? :facepalm:
      Ja nun, so unwichtig ist das ja nicht.
      Wenn man zB. ein Kopftuch trägt ... :P
      Ok.... aber erstmal einen :coffee:
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    • Das steht im neuen Absatz 3 des 'Handy-Paragraphen'. Wie und warum es dazu gekommen ist, weiß ich auch nicht.
      Ich fand es aber irgendwie interessant, dass die Rechtsprechung eine Kopftuchregelung für Auto's entwickelt, daher hab'ich es erwähnt! Sicherlich gibt es gute Gründe dafür, auch wenn ich sie nicht kenne.

      @Cola: Vielleicht schafft ja die Rechtsprechung in Absatz 4 mal eine Regelung, dass die Nachbarin bei DSG - Fahrzeugen auf dem Rücksitz Platz nehmen muss!!! Wäre für dich (sorry, vertippt) den Fahrer zwar langweilig, aber bestimmt genauso sinnvoll in Sachen 'Ablenkung im Straßenverkehr', wie das Kopftuchverbot.

      VW Golf VII Comfortline, 1.6 TDI BMT 81 KW/ 110 PS

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mellon ()

    • Also, da hab ich noch gar nicht so drüber nachgedacht: Dann mache ich ja jedes Jahr Rosenmontag etwas absolut Verbotenes. In der Grundschule wird ja an diesem Tag voll gefeiert. Da mache ich mir immer einen Spaß draus, mich so zu verkleiden und zu schminken, dass man mich absolut nicht mehr erkennt. So fahre ich mittags dann auch immer nach Hause. Das würde mich ja mal interessieren, wie die Polizei reagiert, wenn man zufällig an diesem Tag wegen zu schnellen Fahrens geblitzt oder an die Seite gewunken wird. :totlach:

    • Hier ist der Gesetzestext:

      (4) 1Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. 2Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1.

      Und hier die Begründung:

      In Deutschland ist der Halter für ein schuldhaftes Fehlverhalten des Kraftfahrzeugführers nicht verantwortlich. Die Verantwortlichkeit des Kraftfahrzeugführers bei einer
      automatisierten Verkehrsüberwachung („Blitzerfoto“) nachzuweisen fällt immer dann schwer, wenn das Gesicht verdeckt oder verhüllt ist. Zur Gewährleistung einer effektiven
      Verkehrsüberwachung, die mehr und mehr automatisiert durchgeführt wird, ist es daher geboten, für die das Kraftfahrzeug führende Person ein Verbot der Verhüllung und
      Verdeckung wesentlicher Gesichtsmerkmale auszusprechen, welches die Feststellbarkeit der Identität von vornherein gewährleistet.

      Und damit wieder back to topic! ^^

      VW Golf VII Comfortline, 1.6 TDI BMT 81 KW/ 110 PS

    • Habe mein Smartphone auch in einer Brodit-Halterung, rechts neben dem DSG-Wählhebel. Siehe z.B. Foto hier. :D

      Die FSE bediene ich über das Radio/Navi-Display; manchmal über's KI.
      Musik meist über Radio/Navi.

      Auf dem Phone läuft aber oft Google Maps, da die Verkehrs-Infos viel genauer sind, als das TMC im DM1.

      In die Hand nehme ich das Phone nie während der Fahrt.

      Texten/Chatten mache ich grundsätzlich auch nicht während der Fahrt. Hierbei "hilft" auch der Modus "Nicht stören während der Fahrt". In Verbindung mit "automatisch Antworten" erhält der Sender einer Nachricht an mich die Info, dass ich gerade fahre und ich die Message nachher lese, wenn ich angekommen bin. Wenn's dringend wäre kann er ja anrufen ;)


      Schöne Grüße
      Klaus.

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    • Grundsätzlich über die FSE, das Handy nehme ich während der Fahrt nie in die Hand, da ich sobald ich es auch nur in der Hand hätte weiß, dass ich nicht mehr 100% Kontrolle über das Auto hätte, da ich durch den "Fremdkörper" in meiner Hand nicht mehr richtig das Lenkrad packen könnte.

      Ich hab ne Handyhalterung und die verwende ich immer beim fahren, zwischendurch wechsel ich die Playlist, aber grundsätzlich während der Fahrt immer die FSE.

      Ich hasse Menschen die ihr Handy während der Fahrt am Ohr haben. Wofür haben Sie dann eine FSE, wenn Sie nicht benutzt wird.

      Gruß,
      Daniel

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