Handy im Straßenverkehr - Nutzt ihr das Handy während der Fahrt?

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    • Handy im Straßenverkehr - Nutzt ihr das Handy während der Fahrt?

      Ich nutze das Handy 66
      1.  
        ...nur auf erlaubte Weise (z.B.: FSE) (50) 76%
      2.  
        ...ist mir egal, wie (8) 12%
      3.  
        ...nie (8) 12%

      Wie sind eure Meinungen zu diesem Thema?

      Hier eine kurze Impression zum Einstieg: Video

      Auf die einschlägigen Schockvideo's habe ich mal verzichtet.

      VW Golf VII Comfortline, 1.6 TDI BMT 81 KW/ 110 PS

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    • Warum so aggro? Mich interessiert hier auch nicht jeder Thread. Na und?

      Die Umfrage ist ja anonym und wenn jemand meint, dass die Handynutzung während der Fahrt legalisieren werden solle, kann er das ja hier kund tun, - ohne eine Verkehrsordnungswidrigkeit zugeben zu müssen.

      Im übrigen kann man hier unter seinem Synonym posten, was man 'generell' tut, ohne dass man sich der Gefahr einer Ahndung aussetzt. Erst die Angabe eines Vorfallsortes mit einer Vorfallszeit und ob der Verstoß tatsächlich im öffentlichen Straßenverkehr stattgefunden hat, führt zu einer Selbstbezichtigung, die allenfalls rein theoretisch verfolgbar wäre.

      Ergo: wenn jemand der Meinung ist, dass er sein Handy im Straßenverkehr nutzen müsse, kann er es hier gefahrlos darstellen.

      btw: die ersten Umfrageangaben zeigen, dass der eine oder andere sehr wohl zugibt, das Handy 'egal wie' zu nutzen!

      VW Golf VII Comfortline, 1.6 TDI BMT 81 KW/ 110 PS

    • @dr.seuchenvogel man kann hier auch seine Meinung kundtun oder Situationen beschreiben ohne irgendwelche Ordnungswidrigkeiten zuzugeben.

      Hier im Forum gibt es sicher auch viele Tunings und Umbauten die weder abgenommen noch legal sind oder durch "Umwege" legal eingetragen wurden. Da kann man sich auch gepflegt über Handynutzung unterhalten.

      Mir persönlich ist die Umfrage nicht detailliert genug. Es kommt für mich persönlich auf die Art und Grad der Benutzung an.
      Achtung meine Meinung: Man kann sporadisch das Handy nutzen neben der erlaubten FSE um z.B. eine bestimmte App kurz zu starten, kurz ne Nachricht lesen oder ein Sprachnachricht absenden. Solche Tätigkeiten können getätigt werden ohne eine große Gefahr darzustellen. Ungeachtet der Gesetzeslage! ABER Telefonieren mit Telefon in der Hand finde ich nicht gut. Viele Nachrichten lesen und Antworten schreiben finde ich ebenfalls sehr kritisch.

      1999-2003 Golf III GL
      2003-2007 Golf III GTI TDI Abt Sportsline Special Edition
      2007-2017 Passat 3BG Highline
      2017- Golf VII GTD

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zeenargh ()

    • Sündigen tun wir alle zumindest die meisten denke ich mal !
      Nur ist niemand sooo wichtig dass man andere Verkehrsteilnehmer und sich gefährdet so dass man das während der Fahrt machen muss!

      Jedem das seine!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BinWech ()

    • Also während der Fahrt Whatsapp und Co nutze ich nicht. Nur Spotify. Mein Handy ist via Aux verbunden und um Lieder zu wechseln oder Playlist' muss ich das Handy mal in die Hand nehmen.
      Telefonieren während der Fahrt mach ich nicht. Habe schlechte Erfahrung damit gemacht.. Hätte fast einen Fahrradfahrer übersehen, da ich etwas "aufgeregt" war während des Telefonierens. Seitdem habe ich mir geschworen, während der Fahrt nicht mehr zu telefonieren.

      Spotify Lieder Wechselt findet eig nur am Ampeln statt oder auf Autobahn/Landstraße wenn vor mir nichts ist oder eher Ruhig ist.

      Habe meine Beichte nun abgelegt :P

      "Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann." X/

    • Textmarker schrieb:

      Also während der Fahrt Whatsapp und Co nutze ich nicht. Nur Spotify. Mein Handy ist via Aux verbunden und um Lieder zu wechseln oder Playlist' muss ich das Handy mal in die Hand nehmen.
      Telefonieren während der Fahrt mach ich nicht. Habe schlechte Erfahrung damit gemacht.. Hätte fast einen Fahrradfahrer übersehen, da ich etwas "aufgeregt" war während des Telefonierens. Seitdem habe ich mir geschworen, während der Fahrt nicht mehr zu telefonieren.

      Spotify Lieder Wechselt findet eig nur am Ampeln statt oder auf Autobahn/Landstraße wenn vor mir nichts ist oder eher Ruhig ist.

      Habe meine Beichte nun abgelegt :P
      Selber schuld! Drei mal ave Maria und drei mal Vater unser :P Strafe muss sein!
    • Handy befindet sich in der Jacke (Kofferraum) oder auf der Rücksitzbank.

      Telefoniert wird über FSE Premium mit 2ter Sim im Handschuhfach.

      Habe es mir damals abgewöhnt (2010) als ein guter Freund(Fahrer) sein Handy in der Hand hatte, den LKW auf der Autobahn erst bemerkte, als wir ihn angeschrien haben und er noch eine sehr harte Bremsung vollzogen konnte. Paar Sekunden später und wir wären mit 160km/h ungebremst hinten rein gefahren.

      Seit dem Zeitpunkt hab ich als Fahrer kein Handy in der Hand. Sollte ein Fahrer das Dingen in die Hand nehmen, gibt es nur eine kurze Erläuterung. Beim nächsten Blick aufs Gerät wird es entwendet.

      Hört sich nun *bescheiden* an. Wenn wer Whatsapp oder Imassage schreiben/lesen möchte, kann er es beim ausgeschalteten Motor machen.

      Viele schauen auch bei der Roten Ampel aufs Handy. Auch wenn Start Stop den Motor abschaltet, ist es nun verboten.

      Grüße

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    • Ich hab hier überhaupt keine Probleme, da ich nur ein altes kleines Notfall-Klapphandy besitze, dass immer in irgendeinem Gepäckstück (Tasche) verstaut ist. Im wahrsten Sinne des Wortes: "nur für den Notfall"
      Bin in diesem Punkt noch total konservativ. Muss noch den Rechner hochfahren, um ins Internet zu gelangen. ^^

    • Infos zur Rechtsprechung:

      Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beinhaltet den Tatbestand zum Gebrauch von Mobiltelefonen beim Autofahren. In § 23 Absatz 1a StVO heißt es:

      Satz 1: Wer ein Fahrzeug führt, darf einelektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
      hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.


      Satz 2: Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. 3Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. 4Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.


      Demnach ist es verboten, das Handy beim beim Fahren mit dem Auto in der Hand zu halten. Das schließt eine ganze Reihe an möglichen Nutzungsoptionen des Mobiltelefons aus. Darunter fallen beispielsweise:

      • Verfassen, Lesen und auch Absenden von WhatsApp/ andere Kurznachrichten
      • Telefonieren
      • Eingehenden Anruf ablehnen
      • Aufnehmen und In-der-Hand-Halten
      • nach Uhrzeit oder Wetter schauen
      • Diktieren
      • mit eingeschalteter Start-Stopp-Automatik an der Ampel stehen und das Handy in die Hand nehmen um zu schauen, ob es etwas "Neues" gibt
      • nach neuer Gesetzgebung (2017) nun auch die Nutzung anderer elektronischer, tragbarer (nicht eingebauter) Informationsgeräte: Blutzuckermessgerät, Kindle, Diktiergerät, MP3-Player


      Kostet 100 € (ohne Gefährdung/ Schädigung) und als Radfahrer 55 €.

      Neu ist auch das Fahren mit Kopftuch, wenn es zB. nur die Augen freilässt oder mit Masken!

      VW Golf VII Comfortline, 1.6 TDI BMT 81 KW/ 110 PS

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mellon ()