R - Rückleuchten bestellen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • R - Rückleuchten bestellen

      Hallo zusammen,
      steinigt mich bitte nicht, wenn es das Thema schon 100 mal gab :sorry:

      Ich habe einen GTI mit EZ 01/15 und will gern die dunkleren R-Rücklis verbauen.
      Hatte jetzt irgendwo im Forum hier gelesen, dass es die bei VW nicht mehr als Set zu bestellen gibt !?

      Dann hab ich den Shop hier gefunden:

      LED Rückleuchten Set | VW Golf 7 VII R | Original Volkswagen

      Da sind die momentan für 449,00 Euro. Aber die waren auch schon mal günstiger.
      Hat zufällig noch Jemand einen anderen Link?

      Und zweite Frage wäre:
      Kennt Jemand eine gute Folie zum Folieren der Reflektoren unten?
      Die vom R passen ja leider nicht. :(
      Sollte Aber auch nicht zu dunkel sein.
      Ich möchte nur, dass das einigermaßen stimmig ist mit den Rücklichtern.

      Vielen Dank euch ^^

      Ok.... aber erstmal einen :coffee:
      ANZEIGE
    • Nur zur Info bzgl. Folierung/Tönung von Neblern/Rückleuchten.
      Ich bin kein Moralapostel, deshalb nicht den Beitrag falsch verstehen.

      Rückleuchten:
      Es ist lediglich ein Hinweis, dass wenn man keine Katzenaugen hinten hat, man die Rückleuchten nicht folieren darf.

      NSW:
      Nebler dürfen generell nicht foliert werden auch wenn viele mit gelb-folierten Neblern rum fahren.

      Sieht es die Polizei und bemängelt es, darf man es schön abkratzen und darf dazu noch eine Ordnungswiedrigkeit bezahlen.

      Ich selbst hatte die Nebler auch mal foliert :D Deshalb bin ich gewiss kein Moralapostel.

      Beste Grüße aus Dortmund,
      Marcel

      VCDS Kodierungen & Fehlerspeicher auslesen/löschen im Raum Dortmund und Umgebung möglich :)
      Einfach per Konversation / E-Mail bei mir melden ;)

      VW Polo 6R GTI - Oryxweiß Perlmutteffekt - VERKAUFT /!\
      VW Golf VII GTI Clubsport - Deep Black Perleffekt
    • Ich hatte keine Nebeler foliert sondern nur dieBlinker und Blenden, Blinker gab es Serie in orange!
      Hatte auch schon viele Polizei Kontrollen wurde nie bemängelt selbst die US-Markierungslichter sind durchgegangen!
      Aber es ist nicht zu legal das stimmt wohl - jeder sollte wissen was er tut und damit belasse ich es mal!

      Der sieht nur klein aus!

      ANZEIGE
    • ich weiss :P

      Hatte meinen Golf 5 hinten komplett Schwarz mit E-Prüfzeichen.
      Die Katzenaugen hatte ich natürlich... im Handschuhfach.... Die sind irgendwie immer abgefallen ... ich weiß auch nicht :saint: :saint:

      Und Nebler hätte ich bis jetzt in keinem Golf. Und hätte bei rot und schwarz eh nicht foliert :P .
      Die gelben kommen ja ursprünglich aus Frankreich. Deswegen sieht man öfter welche davon. zB auf dem Clio. ;)

      Ging ja auch ums Folieren der Reflekloren unten ( ich weiß, ist genau so verboten, wie Nebler).

      Ok.... aber erstmal einen :coffee:
    • Carsten TDI schrieb:

      Auch Rückleuchten dürfen generell weder foliert noch lasiert werden völlig unabhängig von Katzenaugen...
      Wenn man z.B. beim Polo 6R GTI die Katzenaugen unten am Diffusor haben, dann durfte man auch die Rückleuchten lasieren/folieren, da es wichtig ist, dass die Reflektoren frei sind, welche in diesem Fall im Diffusor sind. Kann mich aber auch irren! Wurde mir nur so mitgeteilt.

      //edit: Habe grad folgendes gefunden:
      Was dagegen absolut erlaubt ist, ist das Lasieren oder sogar Lackieren nicht beleuchteter Bereiche (sprich: lichtundurchlässige Teile der Leuchte). Beim Skoda Octavia 1 Combi z.B. ist ein Teil des Leuchtgehäuses um die Rückfahr- und Blinkleuchten rot eingefärbt - das haben viele schwarz lackiert - vollkommen legal, da nicht für die Leuchtfunktion gedacht.

      Beste Grüße aus Dortmund,
      Marcel

      VCDS Kodierungen & Fehlerspeicher auslesen/löschen im Raum Dortmund und Umgebung möglich :)
      Einfach per Konversation / E-Mail bei mir melden ;)

      VW Polo 6R GTI - Oryxweiß Perlmutteffekt - VERKAUFT /!\
      VW Golf VII GTI Clubsport - Deep Black Perleffekt
    • MeikGTD schrieb:

      ist verboten ohne wen und aber !
      Belege doch bitte deine Aussagen, wenn du dir 100%ig sicher bist. Denn die einen sagen so - die anderen so. Mein Kenntnisstand ist, es ist erlaubt, sofern Reflekoren separat vorhanden sind wie z.B. am Diffusor. Andere sagen der Bereich, der keine Leuchten hat, darf lasiert werden. Du sagst, gar nichts darf lasiert werden. Da spalten sich wohl die Meinungen.

      Es ist ja nicht so, dass ich euch nicht glauben möchte. Darüberhinaus möchte ich auch nicht mit aller Kraft Recht bekommen. Ich MEINE das iwo gelesen zu haben, kann aber durchaus irren. Argumente mit Quellenangabe oder so wären super, damit man wirklich Glauben schenken kann. Eine Diskussion mit "ist nicht erlaubt punkt aus ende" whatever zu beenden ist nicht so mega glaubwürdig... sorry

      Beste Grüße aus Dortmund,
      Marcel

      VCDS Kodierungen & Fehlerspeicher auslesen/löschen im Raum Dortmund und Umgebung möglich :)
      Einfach per Konversation / E-Mail bei mir melden ;)

      VW Polo 6R GTI - Oryxweiß Perlmutteffekt - VERKAUFT /!\
      VW Golf VII GTI Clubsport - Deep Black Perleffekt
    • Ganz genau jegliche Veränderungen verboten frag mal den TÜV dazu...das mit der Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz muss glaube ich nicht näher erläutert werden oder?
      Ich weiß alles doof...aber so isses nun mal :dontknow:

      Gruß Carsten
      Und geht auch alles in die Binsen, immer heftig weiter grinsen. :D
      Golf 7 2.0 TDI DSG Edition 40

    • @InSiDeR mein Beleg zum Thema - und jeder kann machen was er will nur lasse ich mich nicht vor den Karren spannen und der hat gesagt :D

      Ob ein bischen lasiert, teilweise oder komplett lasiert spielt rechtlich kaum eine Rolle.
      Die originale lichttechn. Einrichtung wird verändert und somit ist die Genehmigung futsch (egal ob das E-Zeichen noch zu sehen ist).

      Für die Abnahme könnte ein lichttechnisches Gutachten gemacht werden. Hiermit ist nicht die Abnahme von einem Sachverständigen gemeint ("Tüv-Prüfer"), weil der selten bis kaum in der Lage sein dürfte die genauen Grenzwerte zu messen/festzustellen (eine solche Eintragung kann jeder Zeit angezweifelt/für ungültig befunden werden).
      Für die Einzelprüfung gibt es ein spezielles Institut. Wer dafür vom KBA akreditiert wurde weiß ich nicht, aber ein Gutachten wird hier eh nicht wirklich interessieren, da soetwas nicht nur ein paar Hunderter kostet.
      Fazit: Ohne ein konkretes Gutachten sind lasierte Leuchten grundsätzlich unzulässig.

      Je nach Art der Lasierung kommen nun 2 Varianten von Verstößen in Betracht:
      1. die Leuchten sind so verändert, dass eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Hier wäre die BE erloschen -> 50€ 3 Pkt für Halter und Fahrer
      2. es besteht keine Gefahr, hier ist es strittig ob die BE erloschen ist. Dennoch bleibt die licht. Einrichtung unzulässig, was mind. ein Verwarngeld zur Folge hat und im Falle eines Unfalles trotzdem viel Ärger bringen kann

      Der sieht nur klein aus!