Neuwagen mit 6 Monatsregelung?

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    • Neuwagen mit 6 Monatsregelung?

      Moin zusammen,

      habe vor ein paar Tagen bei einem Händler ein Golf 7 Facelift Modell gesehen das zu einem echt super Preis angeboten wurde.
      Daher hab ich bei dem Händler angefragt wie der Preis zustande kommt. Die Antwort war wie folgt.

      Das Auto ist noch 6 Monate, also bis August, auf das Autohaus zugelassen. Erst danach kann ich es auf mich anmelden. Ich fahre das Fahrzeug aber ab KM 1 selbst, genauso zahle ich die Versicherung und Steuer für das Fahrzeug. Der Preis kommt zustande da das Autohaus, übrigens ein VW Autohaus, von VW zu diesem Auto etwas dazukriegen. Daran geknüpft ist aber die Bedingung, dass der Wagen 6 Monate auf das VW Autohaus zugelassen ist. Wer den dann fährt, ist VW egal. Anzahlung ist sofort zu machen, Ratenzahlung beginnt aber erst ab dem Tag wenn das Auto auf mich zugelassen ist.

      Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

      Grüße
      Steffen

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Steffen ()

    • Genau das dachte ich mir halt auch. Was passiert wenn das Autohaus pleite geht. Aber das kann ich den Händler ja mal fragen wie sowas gehandhabt wird.
      Eventuell kann man ja sowas machen wie ich miete das Fahrzeug vom Autohaus und wenn ich es übernehmen in 6 Monaten kann bezahle ich den Preis für das Fahrzeug.

      Wenn ich das Fahrzeug direkt bezahle bekomme ich auch den Fahrzeugbrief direkt dazu. Heißt ich hätte dann einen Fahrzeugbrief + Schein und einen Kaufvertrag. Im Falle der Insolvenz des Autohauses ist das Auto dann doch eigentlich meins oder nicht?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Steffen ()

    • Naja ich würde den 1er BMW von meinem Vater Inzahlung geben wollen. Also es wird wohl 10k Plus als Anzahlung sein. Aber man muss auch sagen das man natürlich immer vom schlimmsten ausgeht wie das das Autohaus Insolvent wird. Das dies passiert nehme ich jetzt erstmal nicht an.

      Zu der Besitzfrage hab ich auch grad folgendes gefunden:
      Kraftfahrzeugbrief: Wer ist Eigentümer vom Kfz?

      Ich verstehe es also so, das solange ich den Kaufvertrag habe und auch den Fahrzeugbrief (auch wenn nicht mein Name drinsteht) das Fahrzeug mir gehört. Oder nicht?

    • Steffen schrieb:

      Ich verstehe es also so, das solange ich den Kaufvertrag habe und auch den Fahrzeugbrief (auch wenn nicht mein Name drinsteht) das Fahrzeug mir gehört. Oder nicht?


      Nicht ganz: In einem Kaufvertrag (KV) wird festgelegt, das z.B. der Gegenstand X (Auto) gegen Bezahlung der Summe Y das Eigentum wechselt.

      Solange das Fahrzeug nicht voll bezahlt ist, bist du "nur" Besitzer des Fahrzeugs, Eigentümer ist bis zur vollständigen Bezahlung der Händler oder die finanzierende Bank! Das steht meistens auch so in den Kaufverträgen drin.

      Zum Verständnis: Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache gehört, Besitzer ist derjenige, der gerade die Gewalt über die Sache hat.

      Du wirst also vor Ablauf des halben Jahres den Brief nicht zusehen bekommen und dann nur kurzzeitig zum Ummelden. Ansonsten behält ihn die Bank als Sicherheit.

      Die Frage ist eigentlich vor allem, das deine Anzahlung abgesichert ist. Die könnte im Falle einer Insolvenz flöten gehen.

      Grüße,
      Flöchen
      Golf Variant Allstar Oryxweiß Perlmutteffekt 2.0 l TDI 110 kW / 150 PS DSG
      Gewandelt 09/2018
      Passat Variant Highline, Dark Oak Brown, gebaut 05/2016, erstzul. 12/2016, R line Ex- und Interieur, 2.0 TDI 140kW / 190 PS DSG
      alles was so an Assistenten und Licht geht, Panodach, Standheizung, Discover Pro, Active Info Display

    • Anderer Gedanke:
      Was passiert, wenn Du einen Unfall hast? Eigentümer ist das Autohaus!
      D.h. Entschädigungsleistungen ohne MwSt und andere Laufereien.
      Wo und wie wird der Wagen instandgesetzt?
      Musst Du den Unfallwagen behalten? Dir ist er ja auf dem Papier trotzdem nicht!
      Gut, gut, alles weit hergeholt, aber da gibt es sicher noch ganz andere Fallstricke!?
      Eine fachlich gute Beratung sollte Dir das Geld wert sein, hier wirst Du keine 100%ige Antworten bekommen,
      es sei denn, es wären Juristen hier.

      Bei mir gibt es nur eins:
      Autokauf Zug um Zug, Geld nur für Papiere, Papiere nur bei mir und bei keinem Anderen,
      Versicherung wie, wo, wann, bestimme auch ich nur ganz alleine!

      Auf solch´ ein Geschäftsgebaren wie oben würde ich mich niemals einlassen!
      Saubere Verträge und gut ist, alles andere ist unseriös.
      Vorschlag: Du mietest (schriftlicher Mietvertrag!) das Auto für einen üblichen monatlichen Beitrag, der Dir bei späterer Übernahme angerechnet wird,
      keine Anzahlung oder sonstige Geldleistungen.
      Passiert zwischenzeitlich etwas, hast Du nicht allzu viel riskiert.
      Wenn Geld und Auto weg ist, betrachte es einfach wie eine Wertminderung für Dein "eigenes" Auto.
      Das habe ich auch schon gemacht - übrigens auf Vorschlag des verkaufenden Autohauses.

      Nur meine Meinung, entscheiden musst Du selbst!

    • Floechen schrieb:

      Steffen schrieb:

      Ich verstehe es also so, das solange ich den Kaufvertrag habe und auch den Fahrzeugbrief (auch wenn nicht mein Name drinsteht) das Fahrzeug mir gehört. Oder nicht?
      Nicht ganz: In einem Kaufvertrag (KV) wird festgelegt, das z.B. der Gegenstand X (Auto) gegen Bezahlung der Summe Y das Eigentum wechselt.

      Solange das Fahrzeug nicht voll bezahlt ist, bist du "nur" Besitzer des Fahrzeugs, Eigentümer ist bis zur vollständigen Bezahlung der Händler oder die finanzierende Bank! Das steht meistens auch so in den Kaufverträgen drin.

      Zum Verständnis: Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache gehört, Besitzer ist derjenige, der gerade die Gewalt über die Sache hat.

      Du wirst also vor Ablauf des halben Jahres den Brief nicht zusehen bekommen und dann nur kurzzeitig zum Ummelden. Ansonsten behält ihn die Bank als Sicherheit.

      Die Frage ist eigentlich vor allem, das deine Anzahlung abgesichert ist. Die könnte im Falle einer Insolvenz flöten gehen.
      Wenn ich das Fahrzeug aber direkt komplett bezahle erhalte ich diesen sofort. Heißt mir kann es doch egal sein was mit dem Autohaus passiert solange ich alle Papiere habe und das Auto vollständig bezahlt ist. Oder nicht?

      Andreazzz schrieb:

      Anderer Gedanke:
      Was passiert, wenn Du einen Unfall hast? Eigentümer ist das Autohaus!
      D.h. Entschädigungsleistungen ohne MwSt und andere Laufereien.
      Wo und wie wird der Wagen instandgesetzt?
      Musst Du den Unfallwagen behalten? Dir ist er ja auf dem Papier trotzdem nicht!
      Gut, gut, alles weit hergeholt, aber da gibt es sicher noch ganz andere Fallstricke!?
      Eine fachlich gute Beratung sollte Dir das Geld wert sein, hier wirst Du keine 100%ige Antworten bekommen,
      es sei denn, es wären Juristen hier.

      Bei mir gibt es nur eins:
      Autokauf Zug um Zug, Geld nur für Papiere, Papiere nur bei mir und bei keinem Anderen,
      Versicherung wie, wo, wann, bestimme auch ich nur ganz alleine!

      Auf solch´ ein Geschäftsgebaren wie oben würde ich mich niemals einlassen!
      Saubere Verträge und gut ist, alles andere ist unseriös.
      Vorschlag: Du mietest (schriftlicher Mietvertrag!) das Auto für einen üblichen monatlichen Beitrag, der Dir bei späterer Übernahme angerechnet wird,
      keine Anzahlung oder sonstige Geldleistungen.
      Passiert zwischenzeitlich etwas, hast Du nicht allzu viel riskiert.
      Wenn Geld und Auto weg ist, betrachte es einfach wie eine Wertminderung für Dein "eigenes" Auto.
      Das habe ich auch schon gemacht - übrigens auf Vorschlag des verkaufenden Autohauses.

      Nur meine Meinung, entscheiden musst Du selbst!
      Versicherung des Fahrzeugs läuft komplett auf mich. Aber ich weiß was du meinst. Hab den Termin leider erst nächste Woche Donnerstag.
      Heißt was dabei rauskommt kann ich leider erst dann sagen. Ich wollte nur schon einmal vorher eine Meinung dazu einholen ob jemand schon einmal etwas ähnliches gemacht hat bzw. den Fall hatte.
    • Steffen schrieb:

      Versicherung des Fahrzeugs läuft komplett auf mich. Aber ich weiß was du meinst.
      Achtung! ... und schon wieder ein Fallstrick, na ja, vielleicht!?
      Also Eigentümer ist das Autohaus, Versicherungsnehmer bist Du - das kann verdammt teuer werden oder überhaupt nicht möglich sein!

      Ich hatte einen ähnlichen Fall, Du wolltest ja Erfahrungsberichte:
      Meine Autos waren aus steuerlichen Erwägungen heraus immer auf meinen Bruder angemeldet und versichert und wurden ausschließlich von mir genutzt.
      Beim letzten Neukauf habe ich von VW den Behinderten-Rabatt in Anspruch genommen (15 % = fast 7000 Euro) und muss das Auto 6 Monate auf mich zulassen.
      Vertraglich wurde festgelegt, dass sonst eine Rückzahlung des Rabatts an VW zu erfolgen hätte.
      Keine ahnung, ob das kontrolliert wird, aber eine Kopie der Zulassung wollten die schon haben.
      Jetzt war ich also Halter und mein Bruder sollte weiterhin Versicherungsnehmer sein.
      Die bestehende Versicherung ließ sich nicht darauf ein, obgleich seit Jahrzehnten alle Versicherung dort abgeschlossen wurden, wollte 150 Euro mehr Beitrag,
      weil das Risiko höher wäre - Lächerlich!
      Mehrere Anfragen bei anderen Versicherungen brachten das gleiche Ergebnis zu Tage oder die wollten das überhaupt nicht machen.

      oT-Modus ein:

      Ich wollte die SFR-Rabatte meines Bruders bei der "alten" Versicherung übernehmen, die faktisch ja von mir erfahren wurden.
      Keine Chance, obwohl seit über 12 Jahren mit diesem Zweitfahrzeug und 28 Jahre mit dem Erstfahrzeug unfallfrei und seit 33 Jahren im Führerschein-Besitz,
      zudem seit jahrzehnten Punktefrei!
      Keine Frage, dass ich sämtliche Versicherungen dort gekündigt habe, bzw. zum nächstmöglichen Termin... und plötzlich signalisierten die Gesprächsbereitschaft,
      aber Leute, nicht mit mir!

      So, oT-Modus wieder aus!

      Ich bin auch mit der "günstigen" ( :D ) VW-Versicherung direkt vom Autohaus nicht zurecht gekommen... irgendwie fühlte ich mich da noch mehr verar...
      Und wenn Du auch noch über einen zusätzlichen Rabattschutz in Deiner Versicherung nachdenken solltest, dann informiere Dich vorher, welche SFR-Klassen die weitermelden,
      wenn Du mal die Versicherung wechseln solltest und vorher den Rabattschutz in Anspruch genommen hast, nicht, dass Du Lehrgeld zahlen musst!
      Und frag´ auch mal, bzw. vergleiche mal, wie Du bei einem Unfall - ohne Rabattschutz - zurückgestuft wirst, auch da gibt es z.T. gravierende Unterschiede!
      Ich habe in der o.g. Situation unwahrscheinlich viel über unseriöse Versicherungstricks gelernt und ich wusste nicht, dass ich auch mit 50+ noch so lernfähig bin!
      Für mich war übrigens eine der auf den ersten Blick vermeintlich teuersten Versicherungen zum Schluss die Günstigste, wenn man ehrlich (!!) verglichen hat.

      So, viel Input, aber viel Erfolg und gute Verhandlungen - Andreas

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Andreazzz ()

    • Steffen schrieb:

      Wenn ich das Fahrzeug aber direkt komplett bezahle erhalte ich diesen sofort. Heißt mir kann es doch egal sein was mit dem Autohaus passiert solange ich alle Papiere habe und das Auto vollständig bezahlt ist. Oder nicht?
      Denke ja, aber letzlich weiß ich das auch nicht 100% ig!
      Anscheinend ist juristisch gesehen nicht mehr unbedingt derjenige Eigentümer, der auch die Papiere hat!?
      Zudem wird sich das Autohaus vermutlich nicht darauf einlassen, weil Du das Auto mit den Papieren ja auch vor Ablauf der 6 Monate ummelden könntest
      und das Autohaus möglicherweise dann massive Probleme bekommen könnte.
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    • Doch die Bestätigung hab ich bereits das ich den Fahrzeugbrief bekomme. Ich darf das Fahrzeug natürlich nicht vorher ummelden da ich sonst den "Rabatt" wohl nachzahlen müsste.

      In dem Link den ich gepostet hatte, stand der Sachverhalt drin. Solange ich einen Kaufvertrag habe und auch alle Papiere dazu habe kann das Autohaus Insolvent gehen wie es will. Ich hab alle Papiere um zu beweisen das es mir gehört.

      Aber vielen Dank für deinen Bericht. Versicherung hab ich noch nicht angefragt, mach ich aber als nächstes :)

    • Steffen schrieb:

      Doch die Bestätigung hab ich bereits das ich den Fahrzeugbrief bekomme. Ich darf das Fahrzeug natürlich nicht vorher ummelden da ich sonst den "Rabatt" wohl nachzahlen müsste.
      Ok, das hört sich sehr gut an!

      Das Andere muss ich glatt überlesen haben... da waren die Finger schneller als der Kopf! ;)
    • Hallo zusammen,

      altes Thema aber für mich aktuell und vielleicht hilft es ja jemandem weiter...

      Ich habe meinen VW Sharan privat verkauft und einen Golf 7 Variant bei einem Händler gekauft. Dieser wurde von einem Verkäufer gefahren und es gab auch hier das "Problem" der Zulassung für 6 Monate auf den Händler (Restzeit ca. 2 Monate).
      Die Lösung kam vom Verkäufer und war für mich vollkommen akzeptabel.

      Ich habe einen Probefahrtvertrag gemacht und fahre das Fahrzeug einfach bis zum Ablauf der 2 Monate. Fahrzeug ist über den Händler Vollkasko mit 1000 Euro SB versichert. Frau darf auch fahren. Ich zahle nichts an Steuern und Versicherung.
      Ende Januar zahle ich das Fahrzeug und bringe es zur Zulassung zum Händler.

      Ob das Ganze so rechtens ist kann ich aber nicht beurteilen :D

      Bis denn
      Christian

    • ckone73 schrieb:

      Hallo zusammen,

      altes Thema aber für mich aktuell und vielleicht hilft es ja jemandem weiter...

      Ich habe meinen VW Sharan privat verkauft und einen Golf 7 Variant bei einem Händler gekauft. Dieser wurde von einem Verkäufer gefahren und es gab auch hier das "Problem" der Zulassung für 6 Monate auf den Händler (Restzeit ca. 2 Monate).
      Die Lösung kam vom Verkäufer und war für mich vollkommen akzeptabel.

      Ich habe einen Probefahrtvertrag gemacht und fahre das Fahrzeug einfach bis zum Ablauf der 2 Monate. Fahrzeug ist über den Händler Vollkasko mit 1000 Euro SB versichert. Frau darf auch fahren. Ich zahle nichts an Steuern und Versicherung.
      Ende Januar zahle ich das Fahrzeug und bringe es zur Zulassung zum Händler.

      Ob das Ganze so rechtens ist kann ich aber nicht beurteilen :D

      Bis denn
      Christian

      Steuern bezahlst du zwar erstmal nicht aber spätestens dann wenn das Auto auf deinen Namen läuft -Ersparnis null .

      Versicherung für 2 Monate max. 100,-€ , im Schadensfall was man keinem wünscht bezahlst du nicht 150 oder 300€ max.
      sondern 1000,-€ max. an Selbstbeteiligung - Ersparnis null wenn es ganz dumm läuft zahlst du richtig was drauf .
    • Bomann2015 schrieb:

      Steuern bezahlst du zwar erstmal nicht aber spätestens dann wenn das Auto auf deinen Namen läuft -Ersparnis null .

      ich habe ja auch von für mich akzeptabel und nicht von Ersparnis geschrieben...

      mir war wichtig mobil zu bleiben. Habe zwar noch ein Audi Cabriolet (ohne Winterreifen) und meine Frau einen Opel Adam, aber auf den Luxus wollte ich nicht verzichten...

      sparen wirst du beim Autofahren nie. Habe schon beim Verkauf des Schei** Sharan drauf gezahlt :D