17" Blade oder 18" Preston ? ABE ausreichend? Bitte um Hilfe

    • 17" Blade oder 18" Preston ? ABE ausreichend? Bitte um Hilfe

      Hallo Freunde,

      mein erstes eigenes Thema hier im Forum, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

      Ich fahre seit kurzem einen Golf 7 1.6 TDI Lounge BMT 110 PS (81kw) EZ 11/2015. Habe aktuell die 16er Novaras mit Ganzjahresreifen drauf und suche aktuelle stylische Felgen.

      Konkret interessiere ich mich für das Modell Blade 17" (Teile Nr.: 5G0071497 FZZ) sowie Preston 18" (Teile Nr.:5C5071498 AX1)

      Vorab hatte ich mit dem TÜV telefoniert, da in meinen COC Papieren nur 16 bis 17er zu finden waren. Es hieß, dass ich Felgen mit 7jx 17 dann beim TÜV abnehmen lassen muss, im coc papier ist nur 6,5j17 gelistet, die Anfrage von mir bezog sich auf die 17er Singapore. Jetzt habe ich die Blade gesehen bei einem Händler, und er hat mir die ABE gesendet und sagte mir, dass ich diese Felgen einfach montieren und fahren kann.

      Der Mann vom TÜV hatte mir von 18er Felgen abgeraten, da dafür Umbauten nötig wären. Jetzt habe ich die 18 " Preston gesehen, und mein Auto ist laut Händler in der ABE gelistet, Das freut mich zwar, wundert mich etwas, da ansonsten keine Original 18er von VW auf meinen Golf 7 zu passen scheinen und nur diese einen funktionieren? Kennt einer vielleicht die 18 Preston und kann mir etwas dazu sagen? Falls mein Fahrzeug in den ABE gelistet ist, kann ich mich zu 100 Prozent darauf verlassen, dass die 18er Preston problemlos kompatibel sind?

      Zudem wüsste ich gerne, ob ich diese genannten Felgen auch mit Allwetterreifen fahren kann.

      Danke und Grüße

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mr Lounge ()

    • Ich hatte auf meinem Golf 7 Felgen in 8x18 mit einer ET 45 montiert und das ging problemlos.
      Bei den (Zubehör-)Felgen lag eine ABE bei, dass ich diese Felgen ohne Umbauten mit 225/40 R 18 fahren durfte.
      Umbauten waren keine erforderlich, so lange das Auto dem Serienzustand entsprach.

      Alle eingetragen Reifengrößen darf man als Sommer-, Ganzjahres- oder auch Winterreifen fahren.
      Bei Winterreifen muss man aufpassen wegen der Höchstgeschwindigkeit, wenn diese nicht der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges entspricht,
      muss ein Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers mit der zul. Geschwindigkeit angebracht werden.
      Eine niedrigere Geschwindigkeit ist aber bei M+S erlaubt.
      Es gibt teilweise andere Rad-/Reifenkombinationen, die nur in Verbindung mit M+S zulässig sind, das wäre dann aber im COC vermerkt!

    • Du kannst ohne Probleme bis19" fahren Es liegt weder an der Motorleistung, und am BMT schon gar nicht.
      Warum das in deiner COC nicht steht,weiss ich nicht, aber 18" ist ohne Umbauarbeiten,
      auf jeden fall fahrbar und wird auch ohne Probleme eingetragen.

    • Rocki schrieb:

      Du kannst ohne Probleme bis19" fahren Es liegt weder an der Motorleistung, und am BMT schon gar nicht.
      Warum das in deiner COC nicht steht,weiss ich nicht, aber 18" ist ohne Umbauarbeiten,
      auf jeden fall fahrbar und wird auch ohne Probleme eingetragen.
      Danke für deine Antwort. Mich hat nur der Mann vom TÜV verwirrt, ihn hatte ich einfach nach der ein oder anderen VW Felge gefragt, ab 18 wäre Umbauten nötig meinte er. Hab ihn aber nicht gefragt, wie es ausschaut, wenn zB für einen 18er von VW eine Homologation oder ABE vorliegt, in der auch mein Golf genannt wird. Bsp. hier:

      Leichtmetallfelge Preston, 7,5J x 18, Schwarz 5C5071498 AX1 > Volkswagen Zubehör - 100% Volkswagen
    • Rocki schrieb:

      Kannst Du dir bestellen. Ohne Umbauarbeiten ( was auch immer er damit meint) bekommst Du die eingetragen.
      Ich gehe natürlich vom Original Fahrwerk aus.
      Was bedeutet denn eintragen wenn ich fragen darf? Heißt das, unabhängig davon, ob eine ABE oder Homologation vorliegt oder nicht, ich neue Felgen bzw. Reifen, die nicht in dem COC-Papier gennant sind, immer bei der Zulassungstelle eintragen lassen muss?
    • Siehe nach welche Reifen auf den Felgen üblicherweise für dein Fahrzeug (auch mit größerer Motorleistung) montiert werden können und entscheide dich für eine Größe.
      Frage beim TÜV oder KÜS oder ....XXX nach ob das OK ist.

      Dann fährst du z.B. zum KÜS / DEKRA und stellst dein Fahrzeug vor, neue Felge und passende Reifen.

      TÜH kontrolliert und stellt dir eine Bescheinigung aus:

      Änderungsnachweis nach §19 (3) StVZO (wir wohl ein rotes Original sein) für dein Fahrzeug und deine Felgen und Reifen.

      Damit ist belegt das dein Fahrzeug zulässig ist mit den Änderungen.

      Mit diesem Papier kannst du dein Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle berichtigen lassen ( bei nächster Gelegenheit).
      Oder du führst das Papier im Fahzeug mit (als Kopie/Original).

      Bei meinem BMW habe ich die Eintragung immer dabei.

      Dateien

      Golf 7 Var Alltrack TSI DSG6 1,8l 180 PS seit 2016-01-07
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    • Mr Lounge schrieb:

      Rocki schrieb:

      Du kannst ohne Probleme bis19" fahren Es liegt weder an der Motorleistung, und am BMT schon gar nicht.
      Warum das in deiner COC nicht steht,weiss ich nicht, aber 18" ist ohne Umbauarbeiten,
      auf jeden fall fahrbar und wird auch ohne Probleme eingetragen.
      Danke für deine Antwort. Mich hat nur der Mann vom TÜV verwirrt, ihn hatte ich einfach nach der ein oder anderen VW Felge gefragt, ab 18 wäre Umbauten nötig meinte er. Hab ihn aber nicht gefragt, wie es ausschaut, wenn zB für einen 18er von VW eine Homologation oder ABE vorliegt, in der auch mein Golf genannt wird. Bsp. hier:
      Leichtmetallfelge Preston, 7,5J x 18, Schwarz 5C5071498 AX1 > Volkswagen Zubehör - 100% Volkswagen
      Es gibt noch eine Ausnahme:
      Einstellung des Sturzes an der Hinterachse!
      Bei meinem Golf 6 Variant hätte das z.B. erfolgen müssen, wenn ich die Serron in 7,5x18 montieren hätte wollen.

      Bei manchen Felgen von VW muss man den Sturzeinstellung verändern, wenn kein Sportfahrwerk verbaut ist!
      Diese Angeben liegen bei VW vor und sind ja eigentlich nicht unbedingt als Umbauarbeiten zu bezeichnen - vlt. meint der Mann das!?

      Und dann habe ich erfahren:
      Bei den Energiesparmodellen (BlueMotion?) sind tatsächlich nicht alle Rad-/Reifenkombinationen - zumindestens ab Werk - zulässig!


      Tipp:
      Alle technischen Unterlagen der Wunschfelgen besorgen und Rücksprache mit dem TÜV halten.
      So habe ich beispielsweise auf meinem Tiguan 2 auch Felgen vom Tiguan 1 eingetragen bekommen, exakt mit der von mir gewünschten Reifenkombi,
      was laut VW überhaupt nicht möglich ist... :D
    • Okay aber wie ist es, wenn, wie im Fall der 18 Preston, eine ABE vorliegt, kann ich mich auf diese 100 Prozent verlassen? Also dass dann die Fahreigenschaft bei meinen Golf 7 BMT immer noch geschmeidig ist und ich da keine gefahr laufe beim nächsten Bahnübergang was kaputt zu fahren :)

      Wie gesagt mich wundert das einfach dass der TüV Mann meinte, dass 18er bei mir nur mit Umbauten funktionieren, bis auf diese eine Felge Preston ? Oder kennt ihr noch andere 18er Felgen von VW, welche eine ABE bzw. Homologation haben für G7 BMT?

    • Also gut, dann etwas ausführlicher:

      Du nimmst die ABE Deiner Felgen und suchst Dir Deinen Fahrzeugtyp raus, dass ist dann bei Dir der Golf 7 und der Typ AU (glaub ich zumindestens?).
      Dann siehst Du nach der Typ-Genehmigungsnummer, das wäre im Falle meines Tiguans z.B.: e1*2001/116*0450*28 - die Nummer von Deinem Golf
      sollte so ähnlich aufgebaut sein!
      Wenn Du diese Daten jetzt gefunden hast, dann kannst Du rechts davon nachsehen, welche Reifendimensionen Du auf den Felgen montieren kannst.
      Hinter den Reifengrößen stehen dann die Auflagen, welche Du erfüllen musst, um diese Größe fahren zu dürfen.
      Ganz rechts stehen dann die allgemein zu erfüllenden Auflagen, also z.B. Fahrzeug hat dem Serienstand zu entsprechen, usw.

      Ob Du eine Vorführung beim TÜV mit Eintragung machen musst, steht dann auch da drin.
      Dann wäre das aber eigentlich ein Gutachten und keine ABE (= Allgemeine Betriebs-Erlaubnis)!
      Wenn eine Vorführung nicht erforderlich ist, solltest Du die ABE zweckmäßigerweise immer im Auto haben.
      Meines Wissens ist das nicht (mehr) zwingend vorgeschrieben, erspart Dir aber eventuell Ärger mit der Rennleitung bei einer Fahrzeugkontrolle.

      Dies´ entspricht der Vorgehensweise bei einer Zubehörfelge, bei VW-Originalfelgen sollte das aber eigentlich genauso funktionieren!?
      Verbessert mich bitte, wenn ich was Falsches erzählt haben sollte...

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    • Hallo

      Wäre es bei VW Originalfelgen und VW Zubehörfelgen nicht naheliegend sich an VW Service in WOB zu wenden? Ich denke an sowas wie Unbedenklichkeitserklärungen, Tragfähigkeitsbescheinigungen, Freigaben, Listen über die Verwendbarkeit etc.? So beginnt doch z.B. der Weg wenn Markenübergreifend Felgen in gesamten Konzern "Modellentfremdet" verwendet werden sollen. Stichwort OEM/OEM+.
      Und zu Blue Motion Modellen, nicht Blue Motion Technologie, meine ich sind größere Räder als COC schwierig bis unmöglich. Die bigger Wheels beeinflussen die besonders niedrigen Schadstoffeinstufungen nachteilig. Verbessert mich wenn ich falsch liege. Habe das so gelesen, und macht durchaus Sinn für mich.

      Grüße

      Gruß
      Rolf

      Sag doch einfach, wir fahren Golf!

    • crankdoc schrieb:

      Hallo

      Wäre es bei VW Originalfelgen und VW Zubehörfelgen nicht naheliegend sich an VW Service in WOB zu wenden? Ich denke an sowas wie Unbedenklichkeitserklärungen, Tragfähigkeitsbescheinigungen, Freigaben, Listen über die Verwendbarkeit etc.?
      Für mich hat das keinen Sinn gemacht!
      VW wollte mir die OEM-Felgen nicht auf einem anderen VW-Modell freigeben und ich habe nicht einmal technische Daten zu den Felgen bekommen.
      Der TÜV hat dann die Angaben (Traglast!) aus dem VW-Prospekt problemlos übernommen.

      Ich habe eben mal bei den Preston-Felgen im VW-Prospekt nachgesehen.
      So wie ich das lese, sind die laut VW bei allen Golf 7-Modellen zulässig.

      Ich weiß aber auch von einem Tiguan-Fahrer mit BlueMotion-Modell, der Probleme hatte, 18 Zoll-Räder zu montieren, weil ab Werk im COC-Papier nur 17" eingetragen waren!
      Das würde Deine Aussage bestätigen!
    • By the way:
      T..-Männer sollten nicht prinzipiell (es gibt auch Ausnahmen) als unverrückbare Urkompetenz in Sachen Fahrzeugumrüstungen angesehen werden. Meine Erfahrungen haben gezeigt das manche Prüfer eine merkwürdige Wahrnehmung von Fahrzeugtechnik, und ein seltsames Urteilsvermögen haben. Manchen fehlt komplett der Draht zur Faszination Auto. Die bekommen schon mal pauschal keine Luft mehr wenn sie größere Räder, Leistungsteigerung oder Tieferlegung hören. Muss bei dir nicht so sein, klar. Aber evtl. hilft eine zweite "Meinung".

      Gruß
      Rolf

      Sag doch einfach, wir fahren Golf!

    • Andreazzz schrieb:

      Also gut, dann etwas ausführlicher:

      Du nimmst die ABE Deiner Felgen und suchst Dir Deinen Fahrzeugtyp raus, dass ist dann bei Dir der Golf 7 und der Typ AU (glaub ich zumindestens?).
      Dann siehst Du nach der Typ-Genehmigungsnummer, das wäre im Falle meines Tiguans z.B.: e1*2001/116*0450*28 - die Nummer von Deinem Golf
      sollte so ähnlich aufgebaut sein!
      Wenn Du diese Daten jetzt gefunden hast, dann kannst Du rechts davon nachsehen, welche Reifendimensionen Du auf den Felgen montieren kannst.
      Hinter den Reifengrößen stehen dann die Auflagen, welche Du erfüllen musst, um diese Größe fahren zu dürfen.
      Ganz rechts stehen dann die allgemein zu erfüllenden Auflagen, also z.B. Fahrzeug hat dem Serienstand zu entsprechen, usw.

      Ob Du eine Vorführung beim TÜV mit Eintragung machen musst, steht dann auch da drin.
      Dann wäre das aber eigentlich ein Gutachten und keine ABE (= Allgemeine Betriebs-Erlaubnis)!
      Wenn eine Vorführung nicht erforderlich ist, solltest Du die ABE zweckmäßigerweise immer im Auto haben.
      Meines Wissens ist das nicht (mehr) zwingend vorgeschrieben, erspart Dir aber eventuell Ärger mit der Rennleitung bei einer Fahrzeugkontrolle.

      Dies´ entspricht der Vorgehensweise bei einer Zubehörfelge, bei VW-Originalfelgen sollte das aber eigentlich genauso funktionieren!?
      Verbessert mich bitte, wenn ich was Falsches erzählt haben sollte...
      Habe jetzt die ABE, hier ein Ausschnitt im Anhang. Passt doch dann oder?
      Dateien
    • Du guckst halt jetzt mal nach, ob irgendwo in einer Rubrik Deine e1-Nummer auftaucht und schaust nach, ob die Punkte A02-A10 erfüllt sind,
      bzw. erfüllt werden können!
      So ganz spontan würde ich sagen, Ja, sieht gut für Dich aus.

      Bei mir war allerdings die Grüße 225/40 R 18 ab Werk nicht eingetragen, laut ABE der Zubehör-Felge aber freigegeben.