Frage zu Garantiereparatur in der Verlängerung bei VVD

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    • Frage zu Garantiereparatur in der Verlängerung bei VVD

      Hallo Forumsuser

      Habe mein Auto seit einer Woche wieder zurück aus der Werkstatt. EZ 10/14, 8400km, zwei Jahre Garantieverlängerung. Getauscht wurden auf Garantie die Scheinwerfer wegen blinder Linsen, die laute Kraftstoffhochdruckpumpe und die Kupplung. Rupfen beim anfahren. Nun meine Frage: Bekomme ich in Form einer Rechnungskopie oder ähnlichem schriftlich Info (Werkstatt/VVD) was genau getauscht/gemacht wurde? Zunächst aus grundsätzliche Interesse am Umfang der Arbeiten, aber auch als Nachweis für eventuelle spätere Probleme mit den Neuteilen? Stichwort Ersatzteigarantie. Einige von euch haben da doch sicher schon (einige...) Erfahrungen?!

      Gruß Rolf

      Gruß
      Rolf

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    • Ist alles in der Fahrzeughistorie hinterlegt...

      Mehr steht glaube ich nicht drin im Schreiben...., weil sie nicht mehr rein schreiben müssen.

      Wenn du einen Haftpflichtschaden hast und alles geregelt ist, bekommst von deiner Versicherung irgendwann auch ein schreiben wo drin steht das die an den Gegner o.ä. die Summe X für Schäden Xy gezahlt haben.

      VVD ist halt eine Versicherung und die haben mit Ersatzteilen explizit nix zu tun...

    • crankdoc schrieb:


      Bekomme ich in Form einer Rechnungskopie oder ähnlichem schriftlich Info (Werkstatt/VVD) was genau getauscht/gemacht wurde? Zunächst aus grundsätzliche Interesse am Umfang der Arbeiten, aber auch als Nachweis für eventuelle spätere Probleme mit den Neuteilen? Stichwort Ersatzteigarantie.
      Eine Ersatzteil-Garantie ist nicht relevant für Dich!
      Die Garantie verlängert sich nicht durch die Neuteile über den ursprünglich vereinbarten Termin hinaus...
    • Die Ersatzteil Garantie ist nicht wirklich interessant weil du ja kein nacktes Ersatzteil ohne Einbau bekommen hast.
      Für eine Reparatur die nicht auf Kulanz ging musst du mindestens die gesetzliche Gewährleistung bekommen. Meines Wissens gibt es aber auch 2Jahre Garantie auf die Reparatur.

      Ich hatte früher von einem Händler ne Rechnung mit allen Positionen über 0€ bekommen und anschließend vom VVD die Info über die Abgerechnete Summe. Jetzt bekomme ich aber auch nur noch die VVD Info - schade eigentlich. Wäre ja auch eine Chance für den VVD wenn ich als Kunde kurz drüber schauen kann ob auch nur das abgerechnet wurde was gemacht werden sollte...

    • Hallo

      Danke erstmal an alle die ihre Erfahrungen geschildert haben. Zunächst warte ich mal ob vom VVD Nachricht kommt. Werde auch die Servicemitabeiterin vom freundlichen mal kontaktieren. Mir sind die durchgeführten Arbeiten nach wie vor nicht gleichgültig. Schließlich ist das Fahrzeug mein Eigentum.

      Gruß Rolf

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      Rolf

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    • BigFossy schrieb:



      Für eine Reparatur die nicht auf Kulanz ging musst du mindestens die gesetzliche Gewährleistung bekommen. Meines Wissens gibt es aber auch 2Jahre Garantie auf die Reparatur.

      Also noch einmal anhand eines Beispiels:

      Garantie läuft vom 1.1.2017 - 31.12.2019.
      Am 1.12.2019 wird nun ein Ersatzteil kostenlos im Rahmen der Garantiebestimmungen eingebaut... die Garantie endet dennoch am 31.12.2019!

      Warum sollte das jetzt bei einer Kulanzleistung anders gehandhabt werden?
    • Ich hab mich vermutlich missverständlich ausgedrückt...

      Die Fahrzeuggarantie endet immer zum Vertragszeitpunkt. Egal ob was Repariert wird und wer etwas/nichts zahlt.

      Auf Reparaturen die nicht auf Kulanz durchgeführt werden muß die Werkstatt Gewährleistung geben, das sind gesetzlich 2Jahre, darf aber bis auf 1Jahr gekürzt werden.

      Wenn die Reparatur auf Kulanz gemacht wurde gibt es keine gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung und in der Regel wirst du dann auch keine Garantie(freiwillige Leistung) bekommen. Das wird manchmal auch missbraucht um aus der Gewährleistung für die Gewährleistungsreparatur für die Gewährl... zu kommen.

      Ich hoffe ich konnte es klarer beschreiben...

    • BigFossy schrieb:

      Ich hab mich vermutlich missverständlich ausgedrückt...

      Die Fahrzeuggarantie endet immer zum Vertragszeitpunkt. Egal ob was Repariert wird und wer etwas/nichts zahlt.

      Auf Reparaturen die nicht auf Kulanz durchgeführt werden muß die Werkstatt Gewährleistung geben, das sind gesetzlich 2Jahre, darf aber bis auf 1Jahr gekürzt werden.

      Wenn die Reparatur auf Kulanz gemacht wurde gibt es keine gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung und in der Regel wirst du dann auch keine Garantie(freiwillige Leistung) bekommen. Das wird manchmal auch missbraucht um aus der Gewährleistung für die Gewährleistungsreparatur für die Gewährl... zu kommen.

      Ich hoffe ich konnte es klarer beschreiben...

      Ja, für mich ist es jetzt klarer... anscheinend meinten wir doch das Gleiche!? ;)