Autokamera (Dashcam)

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    • TS 8 schrieb:

      ... Weiterhin ist der Einsatz einer Dashcam in DE absolut erlaubt und zugelassen - siehe aktuelle Gerichtsurteile.
      Genauso sieht es aus!

      Im Einzelfall ist die Zulassung als Beweismittel vor Gericht zwar immernoch abhängig von der Zustimmung des vorsitzenden Richters.
      Allerdings haben Gerichte in überwiegender Mehrheit der Fälle entschieden, daß das Aufklärungsinteresse höher einzuordnen ist als das Persönlichkeitsrechts des Gefilmten und die Aufnahmen als Beweismittel zugelassen.

      Insofern ist es vermutlich nicht erfolgversprechend sich auf seine Persönlichkeitsrechte zu berufen um die Aufklärung eines Unfalls oder einer Straftat zu behindern.
      Die Datenschutzbehörde, hätte das zwar gerne anders, aber zum Glück sind unsere Richter nicht mit dem "Klammerbeutel gepudert worden" :)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kabael ()

    • Also Grundsätzlich hinterfrage ich das mal wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Es sollte klar sein dass man keine direkten Aufnahmen von anderen machen darf, aber ist eine Fahrt im eigenen Auto eine "direkte Aufnahme" oder sind betreffende Personen dann eher nur "Beiwerk" die sich nicht "vermeiden lassen" bei der Aufnahme!? Ob und in wieweit ein Richter die Aufnahme zulässt wird meist individuell beurteilt, doch fragt man sich wer einen definitiven Beweis ablehnen würde der für fragwürde Fälle als Aufklärung dienen könnte!? Viele Kameras nehmen auch gar nicht permanent auf sondern nur Zeitweilig und überschreiben die Aufnahmen direkt wieder, eine permanente Speicherung der Aufnahme findet dann meistens erst statt wenn es zu einem Ereignis kommt und dann auch meistens nur in dem Zeitraum der im Zusammenhang mit dem Ereignis steht. Eine Parkplatzüberwachung mit solchen Geräten ist aber schon etwas anderes..

      Mfg.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Golfi16 ()

    • Es geht eigentlich immer um die Person an sich. Die Kamera filmt ein sich bewegendes Fahrzeug. Ich sah auf meinen Aufnahmen nie Personen im Auto, höchstens Fußgänger am Straßenrand. Durch die Aufnahmen hat man das Kennzeichen und der Fahrzeughalter muss sich erstmal zum Sachverhalt äußern - ist wie beim geblitzt werden. Eigentlich ist es schlimm zu solchen Dingen greifen zu müssen. Die Autobahnen werden immer voller und es wird nur noch gerast. Ich fahre immer mit Tempomat rechte Spur 100 - 120 km/h und habe im BC bei ab start oftmals 4,1 l/100 km stehen. Bin auf Sommerreifen und keine Standheizung gespannt...

      Ich arbeite als Industriekaufmann im Versand und habe jeden Tag mit solchen netten Herrschaften aus Osteuropa zutun... Deutsche fahren leider nur noch sehr selten, da sie aufgrund der Preise abgedrängt werden. Ich habe für das Fahrzeug lange gespart und möchte das Auto 10 Jahre bewegen.


      Nun zurück zum Thema: Habt ihr Empfehlungen zu einer neuen Dashcam?

      P.S.: Der oben aufgeführte Beitrag basiert auf meinen eigenen Erfahrungen/Wissen und gibt meine eigene Meinung wieder. Irrtum vorbehalten!
    • Habe wie gesagt selber den LKW-Schein und bin in der Fahrschule Sattelzug gefahren.
      Zweispurige Autobahn und noch in der Dunkelheit (6:00 Uhr). Somit bin ich mit Licht gefahren und er hätte zumindest den Lichtschein einige Meter sehen müssen. Rechte Spur dicht an dicht Fahrzeuge. Linke Spur entspannter mit etwas Platz zwischen den Fahrzeugen, aber eigentlich auch keine Möglichkeit von rechts nach links zu wechseln. Einfädelspur komplett belegt. Der wollte anscheinend den auf die Autobahn fahrenden Platz machen. Das wäre aber kompletter Blödsinn - sind wartepflichtig. Wären auf dem Beschleunigungsstreifen LKW gewesen, hätte ich diesen natürlich auch auffahren lassen; bei entsprechender Verkehrslage. Mit dem LKW beschleunigt man nicht mal eben von 0 auf 90. Auch mit dem PKW mache ich den Auffahrenden Platz. Natürlich nur in Abhängigkeit vom Verkehr (ob von hinten ein schellerer kommt...).

      P.S.: Der oben aufgeführte Beitrag basiert auf meinen eigenen Erfahrungen/Wissen und gibt meine eigene Meinung wieder. Irrtum vorbehalten!
    • Vielleicht ist jetzt mal Schluss mit Sticheln, hier geht es um Autocameras (Dashcams) und nicht um das Verhalten einiger im Straßenverkehr...

      Mfg.

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    • Also ich sage dir wie deine Anzeige ablaufen wird:
      1. Polizei wird schon keine Lust haben, da kannst du wie ein Hamster um Monitor bei denen springen.
      jede Situation ist ne Subjektive Wahrnehmung.( Und dein GPS Speed und sonstiges ist für ..sch )
      Anzeige stellst du, und du schuldest die Beweislast.
      Deine Video Aufnahmen sind nur für dich Bestimmt. Diese darfst du eigentlich keinem zeigen solange nicht: Gefahr im Verzug, Terrorismus, Mord oder sonstige „harte“ Sachen passieren. ( Ich meine nicht Freunde, Kumpels oder andere )


      Wenn dich der Polizist auf der Wache nicht überzeugt hat das ganze sein zu lassen. Berichte doch mal wie es ausgegangen ist :)
      2. Nein

      GOLF GTI TCR Gray
    • Ich habe nun seit 2 Monaten die Blackvue DR650S 2CH verbaut. Bin super zufrieden. Mit WiFi (Zum Einstellen über Handy, sowie runterladen von Videos, wenn man mal welche braucht). Dabei war eine 128 GB Speicherkarte, was auch wichtig war, denn bei zwei Mal HD-Aufnahmen, vorne sogar Full-HD, ist der Platz auch schnell voll. Durch die Parküberwachung, läuft die Cam durchgehend, aber Dank Batteriewächter kein Problem, auch bei längeren Standzeiten verbleibt so genug Energie, um das Fahrzeug zu starten.

      Ich hatte mir die gekauft, weil ich auch ein nettes Erlebnis auf der Autobahn hatte, wo das Verfahren aktuell noch läuft und es sehr wahrscheinlich auf zwei Strafanzeigen gegen den anderen Fahrer hinauslaufen wird. Ich hätte mir zu dem Zeitpunkt schon ein Cam gewünscht.
      Seit dem ich die Cam verbaut habe, fahre ich auch etwas beruhigter. Ich fahre jeden tag fast 75 km. Da erlebt man so einiges, wo man sich dann immer denkt, wenn das jetzt geknallt hätte, wäre es Aussage gegen Aussage und man bleibt auf Kosten sitzen. Nun habe ich das beruhigende Gefühl, dass ich im Zweifelsfall immer einen Beweis habe, der auch mittlerweile in fast allen Fällen vor Gericht akzeptiert wird.

    • Kabael schrieb:

      Der Bundesgerichtshof hat entschieden:
      "Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten."
      Genau.
      Hier können weitere Infos zum Thema abgerufen werden: BGH lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu

      Vielleicht interessierts den Einen oder die Andere...

      Peter

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      Golf VII BM ACT Highline
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      Da musst du einfach SDK über HPSL mit dem GSW verbinden und über VDL mit Einbindung des FFD und Aktivierung der MHDLK ins AID im FDH-Mode einspielen. Dann hast du asap DZM.
      (olli190175)