Garantieverlängerung für den G7: Was ist zu beachten?

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    • Volkswagen Versicherung schrieb:

      2. Funktionsgarantie

      Im Rahmen der Funktionsgarantie wird kein Ersatz geleistet
      für die in der Garantieverlängerung nicht versicherten Positio-
      nen (Ziffer IV. 1. a) bis c) ) sowie für die nachfolgenden Teile
      und Schäden und alle damit im Zusammenhang stehenden
      Kosten:
      a) Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Federn, Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer, Batterien, Hochvoltbatterien bei BEV- und PHEV Fahrzeugen (BEV = Battery Electric Vehicle / PHEV = Plug-in Hybrid Electric Vehicle), Glas, Scheinwerfergehäuse, Beleuchtung innen und außen, wie z.B. Glühlampen, Lampen mit LED- und/oder Xenon-Technik;
      b) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen, Polsterung und Sitzbezüge;
      c) Auspuffsystem mit Katalysator und Rußpartikelfilter;
      d) werkseitig eingebautes bewegliches und unbewegliches Mobiliar, z.B. Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und Businessausstattung.
      e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Undichtigkeiten;
      f) Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile, Schläuche und Rohrleitungen, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;
      g) Folgeschäden an nicht versicherten Teilen, die durch einen ersatzpflichtigen Schaden eingetreten sind.

      Quelle: Onlinerechner | Garantieverlängerung
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    • Hallo,

      mal eine andere Frage zur Garantieverlängerung. Bei meinem letzten G7 habe ich ein Dokument bekommen, also eine Versicherungsbestätigung. Bei meinem neuen GTI habe ich die Versicherung direkt bei der Neubestellung konfiguriert. Hier habe ich keine Versicherungsbestätigung o.ä. bekommen. Ich habe also im Grunde nichts schriftliches vorliegen. Wie ist das bei euch?

      Gruß Christian

    • oliver1993 schrieb:

      Weiß jemand die Kündigungsfristen für die Funktionsgarantie?
      Laufzeit 1 Jahr
      Kündigungsfrist 1 Monat
      6 Wochen vor Ablauf wird per Post an Zahlung oder Kündigung erinnert.


      DerSalzmann schrieb:

      Hallo,

      mal eine andere Frage zur Garantieverlängerung. Bei meinem letzten G7 habe ich ein Dokument bekommen, also eine Versicherungsbestätigung. Bei meinem neuen GTI habe ich die Versicherung direkt bei der Neubestellung konfiguriert. Hier habe ich keine Versicherungsbestätigung o.ä. bekommen. Ich habe also im Grunde nichts schriftliches vorliegen. Wie ist das bei euch?

      Gruß Christian
      Hallo,
      die Werksgarantie ab Werk 1,2 oder 3 Jahre wied mit der Fin verknüpft.
      Sie gehört zum Wagen und kann auch nicht mehr wie beim Golf 6 gekündigt werden.
      Somit hat jeder Händler direkt Zugriff darauf und kann sehen, ob der Wagen 3, 4 oder 5 Jahre insgesamt die Neuwagengarantie hat.
      Schriftlich gibt es diese nicht mehr.
      Grüße
    • Warum rufst Du nicht bei der Versicherung an?

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    • Meine Garantieverlängerung läuft auch im Oktober aus. Ich habe auch Post bekommen. Es wurde aber nicht gefragt ob ich verlängern möchte! Es war einfach eine Beitragsrechnung für ein weiteres Jahr! Mir ist nicht klar wie das geht? Ich habe die zwei Jahre Verlängerung beim Kauf des gebrauchten Vari‘s beim freundlichen mit "ausgehandelt“. Für mich (den Händler;)) war das ein Kauf von Garantie für Jahr 3 und 4. Keine Versicherung die automatisch weiter läuft!

      Gruß
      Rolf

      Sag doch einfach, wir fahren Golf!

    • War bei meinem Vorgänger auch so.
      Gekauft als Jahreswagen und beim VW Händler und zwei zusätzliche Jahre Garantie abgeschlossen.
      Kurz vor Ablauf bekam ich einen Brief mit der anstehenden Beitragszahlung woraufhin ich eine Kündigung geschrieben habe.

      *edit* Nachträglich abgeschlossen hatte ich die Neuwagen Anschlussgarantie. Rechnung kam vom Volkswagenversicherungsdienst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von a_dogs_life () aus folgendem Grund: @erc483 ;)

    • Wenn jeder dazu schreiben würde welche Versicherung, wäre das hier nicht solch ein Durcheinander.
      Es gibt die Neuwagen Anschlussgarantie, die Funktionsgarantie und die Gebrauchtwagen Garantie Namens PerfectCar/PerfectCar Pro.
      Nach Ablauf der Neuwagen Anschlussgarantie wandelt diese sich in eine Funktionsgarantie um, wenn nicht gekündigt wird. Und diese wiederum verlängert sich immer um ein weiteres Jahr.
      Bei der PerfectCar bin ich mir nicht sicher und meine, dass diese eine feste Laufzeit hat.
      Deswegen der Hinweis die Versicherung anzurufen. Sollte aber auch in den Unterlagen stehen.