Garantieverlängerung für den G7: Was ist zu beachten?

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    • @Matze89: Genau, bei mir war/ist es die Werksgarantieverlängerung. ;)
      @koenigdom: Auf was genau hast du sie verklagt?

      Gruß Sven
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    • Hallo,

      mein erster Beitrag hier, ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
      Habe mir jetzt den ganzen Thread durchgelesen und möchte nun einfach auf Nummer sicher gehen:

      Ich habe am 19.08.16 meinen Golf 7 beim Händler abgeholt.
      Das war eine Tageszulassung vom 05.01.16.

      Mit dieser Tageszulassung wurde eine Garantieverlängerung 3 Jahre und 50TKM abgeschlossen.
      Nun wollte ich die 50TKM auf 100TKM ausdehnen, weil mir die 50TKM nicht reichen.

      Der Händler meinte, das würde so nicht gehen, aber das soll evtl. bald kommen.

      Was meint Ihr als erfahrene VW-Fahrer dazu und was würdet Ihr mir raten?

    • Du hast doch die Unterlagen von der Garantieverlängerung vor dir liegen oder nicht?
      Wenn ja, direkt dort anrufen und Deinen Fall Persönlich besprechen. ;)

      Gruß Sven

      PS. Denke das es geht, da die Garantieverlängerung erst nach der 2Jahre Werksgarantie in kraft tritt.
      Natürlich mußt du einen Aufpreis dafür bezahlen, falls es geht ( schätze mal auf ca. 500€ ).

    • Bekomme in wenigen Tagen meinen 11 Monate alten Golf 7. In meinem Vertrag "Verbindliche Bestellung eines Gebrauchten Fahzeug" steht unter Sonderausstattung, etc. Anschlussgarantie 3 Jahre bis max. 100.000 km.

      Weitere Unterlagen habe ich bislang nicht. Sollte reichen der Vermerk, oder ?

    • Was ist VVD ? Ich muss morgen eh zum VW Händler....was empfehlt ihr mir denn ?

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    • Da "R" ja nicht erklären kann warum dies so sein soll, habe ich selbst bei der VVD angerufen.

      Sollte es sich um eine PerfectCar Gebrauchtwagen Garantie handeln, was mit den "WeltAuto" Gebrauchten immer mitgegeben wird, hättest Du Unterlagen erhalten müssen. Eine PerfectCar ist es aber nicht.
      Würde die Anschlussgarantie über den VVD laufen, hättest Du auch Unterlagen erhalten müssen. Wie ich oben erklärt habe.
      Laut dem VVD wirst Du eine Garantie direkt vom Hersteller erhalten haben und in solch einem Fall bekommt man keine Unterlagen.

    • Das Fahrzeug ist vom VW Händler. Die Anschlussgarantie ist von VW. Also 3 Jahre plus incl. 100.000 km.(insgesamt also 5 J.seit Herstellungsdatum) Dieses ist zum einen in der Zentralen Datenbank von VW sowie in meinem Kaufvertrag hinterlegt. In der Datenbank aus dem Grund da ich ja jeden beliebigen VW Laden ansteuern kann. Von daher passt nun bei mir alles. Im übrigen ist es etws anders beim SERVICE MANAGEMENT VERTRAG welches auch von VW angeboten wird - genauer gesagt von der Volkswagen Leasing. Da bekommt man einen eigenständigen Vertrag. Meine Fragen sind damit beantwortet, was dieses Thema angeht. Gut, das man sich hier austauschen kann. :)

    • Also ich habe heute ein Angebot von meinem Händler bekommen für eine 3 jährige Verlängerung der Werksgarantie... diese kann nur monatlich beglichen werden hier bei uns (warum auch immer) ... 38 Euro wären das für 3 Jahre pro Monat mit einer Gesamtlaufleistung von 120000km
      Wären also 1368 Euro für die 3 Jahre... schon etwas happig wie ich finde.

      Ich hatte dann keine Zeit mehr um mit meinem Händler zu sprechen, werd ihn aber nächste Woche nochmal besuchen.
      Im Prinzip würde mir eine Verlängerung für 2 Jahre auch reichen, bzw. brauche ich auch nicht so viele Gesamt-KM... was wäre denn da das Minimum? 100k?
      Würde sich der Betrag für "nur" 2 Jahre großartig von dem für 3 unterscheiden oder ist das eine stinknormale Milchmädchenrechnung (trotzdem 38 im Monat)?

      Gruß, Werner.